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| BERLINER DIALOG 28, 2005 Sekten BEITRÄGE |
Sekten, "Sekten" und die Kirchen
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1. Umstrittener Sektenbegriff |
1.2 Sekte als ekklesiologischer Begriff "Meidet fremdes Gewächs, das Sekte ist" - Bischof Ignatius an die Trallianer "unkrautgleiche Sekten der Christenheit" 8 - Wachtturm, 1960 |
Sekte bezeichnet ein Verhältnis, ja eine Beziehung zwischen dem, der den Begriff benutzt und der bezeichneten Gruppe. Deshalb kann der Begriff durchaus wechselseitig benutzt werden. |
- - - - - * Vortrag gehalten am 29.11.2003 bei der Tagung "Freikirchen und Sekten in Europa" vom 27.11.- 29.11.2003 im Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg im Rahmen des Projekts "MPG 2000 + Forschungsperspektiven". - Für den Druck vom Verf. durchgesehen. 1 z.B. wird Margaret Thaler Singers "Cults in Our Midst: The Hidden Menace in Our Everyday Lives" (1995) deutsch 1997 nicht nur im Titel, sondern durchgängig auch im Text zu "Sekten - Wie Menschen ihre Freiheit verlieren und wiedergewinnen können". 2 z.B. von Stark und Bainbridge 1985, siehe 1.1. 3 Weber sah die Sekte als "voluntaristischen Verband ausschließlich religiös-ethisch Qualifizierter, in den man freiwillig eintritt, wenn man freiwillig kraft religiöser Bewährung Aufnahme findet", gegenüber der Kirche als der "religiöse Heilsgüter verwaltenden "Gnadenanstalt" mit "obligatorischer Zugehörigkeit" (M. Weber, Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie, Tübingen, 3 Bde., I 1947, 211). Troeltsch kam zu dem Ergebnis: "Die Sekte ist die freie Vereinigung strenger und bewußter Christen, die als wahrhaft wiedergeborene zusammentreten, von der Welt sich scheiden, auf kleine Kreise beschränkt bleiben, statt der Gnade das Gesetz betonen und in ihrem Kreise mit größerem oder geringerem Radikalismus die christliche Lebensordnung der Liebe aufrichten, alles zur Anbahnung und in der Erwartung des kommenden Gottesreiches" (Troeltsch, Die Soziallehren der christlichen Kirchen und Gruppen, Tübingen [1912] 1977, 967). 4 Benton Johnson: On church and sect; American Sociological Review, 1963, 28 (4): 542Benton Johnson, Church and Sect Revisited, in: Journal for the Scientific Study of Religion, 10, 1971, S.124-137) 5 Angesichts dieser "schleichenden begrifflichen Verschiebung" gibt Zinser zu bedenken: "Die Klassifizierung aller neuen religiösen Angebote als Sekten verallgemeinert den Sektenbegriff. Der Begriff Sekte war ein Gegenbegriff zur Kirche, die aktuelle Verwendung macht aus ihm unter der Hand einen Gegenbegriff zur Religion". Hartmut Zinser: Der Markt der Religionen, 1997, S.144 6 Rodney Stark und William S. Bainbridge 7 Ignatius an die Trallianer, 5.1, vor 109 8 "Aber die Schrift zeigt, daß ihre Kleider unrein waren, weil sie so lange mit abtrünnigen Christen verbunden gewesen waren. (Sach.3:3,4) Sie pflegten noch viele Gewohnheiten und hatten noch viele Charaktermerkmale und Glaubensansichten, die dem ähnlich waren, was in den unkrautgleichen Sekten der Christenheit zu finden war." Wachtturm, 15.September 1960, S.563 9 "Sekte: Die Bezeichnung kleinerer, meist von einer größeren christlichen Kirche abgespaltener religiöser Gemeinschaften (mhd. Secte) beruht auf einer gelehrten Entlehnung aus lat.-mlat. Secta 'befolgter Grundsatz, Richtlinie; Partei; philosophische Lehre; Sekte'. Das lat. Substantiv gehört vermutlich zu lat. Sequi (secutum) 'folgen' (vgl. konsequent), wohl auf Grund eines alten Partizips *sectum 'befolgt'. - Dazu das Substantiv Sektierer Anhänger einer Sekte' (Anfang des 16.Jh.s, unmittelbar abgeleitet von einem älteren Verb 'sektieren' 'eine Sekte bilden')." (Duden "Etymologie" Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, 2. Aufl. Mannheim 1989) |
... die Christen (24, 5.14; 28,22), die offensichtlich so von anderen bezeichnet wurden. |
- - - - - 10 z.B.: "Wir erkennen, daß mit Babylon der Großen die gesamte falsche Religion gemeint ist. Sie ist 'die Mutter der Huren', denn all die verschiedenen falschen Religionen auf der Erde, einschließlich der vielen Sekten der Christenheit, sind wie ihre Töchter, indem sie sie in ihrer geistigen Hurerei nachahmen." Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft (Hg.) 1988. Die Offenbarung - Ihr großartiger Höhepunkt ist nahe!, S.244. "Die Religionsgemeinschaften der sogenannten christlichen Welt, der Christenheit, haben heute die meisten Mitglieder. Die Christenheit macht, grob gerechnet, etwa ein Drittel der Weltbevölkerung aus, denn diese wird heute auf 3.420,000.000 geschätzt, und davon bekennen sich 977,383.000 zum Christentum. Da Jehovas christliche Zeugen sie von der Christenheit streng getrennt halten, behaupten die Geistlichen der verschiedenen Glaubensgemeinschaften, sie seien keine Christen. Es ärgert diese Geistlichen, daß die verhältnismäßig kleine Gruppe der christlichen Zeugen Jehovas hauptsächlich aus den Sekten der Christenheit, nicht aus der heidnischen Welt, hervorgegangen ist. Daher ist seit Jahrzehnten eine Auseinandersetzung im Gange, bei der es um die Fragen geht: Wer sind die wahren, von Gott ordinierten Christen? Wer predigt das richtige Königreich Gottes, Jehovas Zeugen oder die Angehörigen der Sekten der Christenheit? Nach welcher Regel können diese Fragen entschieden werden? Nach der Regel, die Jesus Christus festlegte, als er vor falschen, heuchlerischen Christen warnte mit den Worten: "Ihr werdet also diese Menschen wirklich an ihren Früchten erkennen. Matth.7.20" Wachtturm 1. März 1970, S.136ff. 11 So schon E. Troeltsch: "Der Ausdruck Sekte bedeutet nicht ein Werturteil über Verkümmerungen des Kirchlichen, sondern einen selbständigen soziologischen Typus der christlichen Idee." in Die Soziallehren der christlichen Kirchen und Gruppen, Aalen 1961 (Neudruck) S.371 12 "So sprichst du abermal: Ja, weltlich Gewalt zwingt nicht zu glauben, sondern wehret nur äußerlich, daß man die Leute mit falscher Lehre nicht verführe; wie könnt man sonst den Ketzern wehren? Antwort: Das sollen die Bischöfe tun, denen ist solch Amt befohlen, und nicht den Fürsten. Denn Ketzerei kann man nimmermehr mit Gewalt wehren, es gehört ein andrer Griff dazu, und ist hie ein anderer Streit und Handel denn mit dem Schwert. Gottes Wort soll hie streiten; wenns das nicht ausricht, so wirds wohl unausgericht bleiben von weltlicher Gewalt, ob sie gleich die Welt mit Blut füllt. Ketzerei ist ein geistlich Ding, die kann man mit keinem Eisen hauen, mit keinem Feuer verbrennen, mit keinem Wasser ertränken." Martin Luther, Von weltlicher Obrigkeit, [1523], GiQ III, 135) 13 Ich verzichte auf eine ausführliche Erörterung auch der verschiedenen Toleranzakte; ebenso kann hier auch nicht über die schwankende Tolerierung der Juden gehandelt werden. ... |
... ßen volle Glaubens- und Gewissensfreiheit" heißt es in Artikel 135 der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Seit dem besteht auch in ganz Deutschland keine Staatskirche mehr. Während noch das preußische Landrecht von 1794 in Titel 11 die Religionsgesellschaften einteilte in unerlaubte (§§ 14-15), privilegierte (§§ 17-19) und geduldete (§§ 20-26) haben seit der WRV alle Religionsgemeinschaften, egal ob Kirchen, Freikirchen oder Sekten, in Deutschland als "Religionsgesellschaften" prinzipiell rechtlich die gleichen Möglichkeiten.14
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- - - - - 14 Die unterschiedlichen Rechtsformen reichen bei Kirchen, Freikirchen und Sekten heute gleichermaßen von einer nichteingetragenen Personenvereinigung über den eingetragenen Verein bis zur Körperschaft des öffentlichen Rechts. 15 Zur rechtlichen Stellung von Sekten und anderen Religionsgemeinschaften im Vergleich mit den Kirchen die folgenden Hinweise: Alle Religionsgemeinschaften, darunter eingeschlossen sowohl Kirchen wie die von den Kirchen als "Sekten" eingestuften Gemeinschaften können sich in Deutschland mit sieben Mitgliedern (Mindestanzahl) als eingetragene Vereine ("e.V.") registrieren lassen. Zusätzlich haben sich viele Religionsgemeinschaften selbst oder ihre Fördervereine sich vom jeweils zuständigen "Finanzamt für Körperschaften die "Gemeinnützigkeit" anerkennen lassen - ein zunächst rein formaler Akt, der die Übereinstimmung der Satzungsformulierungen mit den entsprechenden steuerlichen Bestimmungen feststellt. Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften können - anders als andere Vereine - auf Antrag gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 Satz 2 der Weimarer Verfassung die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangen, wenn sie nach ihrer Verfassung und der Zahl der Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Jedoch ist eine solche Statusanhebung nicht konstitutiv für die freie Religionsausübung: Nach Art.141 WRV in Verbindung mit Art.140 GG werden weitgehende Wirkungsmöglichkeiten allen Religionsgesellschaften eröffnet, unabhängig davon, ob sie sich als Vereine (WRV 137,4) konstituiert haben oder (nach WRV 137,5) Körperschaften des öffentlichen Rechts sind oder wurden: "Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist." (WRV 141) Die Verleihung der Körperschaftsrechte ist wirksam für das jeweilige Bundesland. Religiöse Organisationen werden damit von staatlicher Seite den großen Kirchen rechtlich gleichgestellt. Tatsächlich wurde bereits einigen christlichen Sekten in den einzelnen Bundesländern von den jeweiligen Landesparlamenten oder Landesregierungen die Rechte von Körperschaften öffentlichen Rechts zuerkannt. Damit wurden diesen "neukorporierten" Religionsgemeinschaften die gleichen Rechte wie den "altkorporierten" Körperschaften des öffentlichen Rechts, also vor allem den alten Kirchen, zuerkannt (Beispiel: Neuapostolische Kirche in ganz Deutschland bereits seit Anfang der zwanziger Jahre) So sind auch die christlichen Sekten dann ggF. z.B. als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 Abs.3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, SGB VIII, anerkannt. Die Gesetze reden zwar da und dort auch von "Kirchen", womit die christlichen Kirchen gemeint sind; in den einschlägigen, durch den Überleitungsartikel 140 GG gültigen Artikeln der Weimarer Reichsverfassung (WRV), den Artikeln 136,137,138,139 und 141) ist aber nach der Feststellung in WRV 137,1 "Es besteht keine Staatskirche" durchgängig von "Religionsgesellschaften" die Rede. 16 Das preußische Allgemeine Landrecht von 1794 gewährt bereits umfassende Glaubens- und Gewissensfreiheit im forum internum, (Teil II, Titel 11, §§1ff.) und schützt sogar schon die negative Bekenntnisfreiheit (a.a.O. §5). Hausgottesdienste sind unbeschränkt (a.a.O. §§7ff.). 17 Grundgesetz Artikel 4 Fassung vom 1.1.1964 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. 18 Wolfgang Ullmann, Politische und theologische Häresie im Pluralismus der Religionen in Berliner Dialog 2/97 S.28ff http://www.religio.de/dialog/297/297s28.html 19 Deshalb ist es nur richtig, wenn z.B. empfohlen wird, daß staatliche Stellen in Deutschland in ihren Verlautbarungen und ihrem Verwaltungshandeln "in Aufklärungsbroschüren, Urteilen oder Gesetzestexten" die Bezeichnung "Sekte" vermeiden. (vgl. Empfehlung 6.2.12 im Abschlußbericht der Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" des Deutschen Bundestages, Bonn 1998. Über das Ziel hinaus schießt die Enquete-Kommission mit ihren Empfehlungen aber, wenn sie zugleich in der Art einer Sprachregelung es für "wünschenswert" hält, wenn "im Rahmen der öffentlichen Auseinandersetzung mit neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen auf die weitere Verwendung des Begriffes 'Sekte' verzichtet würde". Denn es ist, gerade im Zeitalter der Trennung von Staat und Kirche, nicht zulässig, daß staatliche Stellen und Organe den Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre ekklesiologischen und theologischen Begriffe vorgeben. Bei Fertigstellung des Manuskripts für den Druck stieß ich auf einen aktuellen Beitrag, in dem sich Jürgen Habermas gegen "Sprachverbote" gegenüber religiösen Begrifflichkeiten wendet: "Zwar gehört es zum gemeinsam geteilten Verständnis der demokratischen Verfassung, daß alle Gesetze, alle gerichtlichen Entscheidungen, alle Verordnungen und Maßnahmen in einer öffentlich, also allen Bürgern gleichermaßen zugänglichen Sprache formuliert werden und im Übrigen einer säkularen Rechtfertigung fähig sein müssen. Aber im informellen Meinungsstreit der politischen Öffentlichkeit befinden sich Bürger und zivilgesellschaftlich Organisationen noch diesseits der Schwelle einer institutionellen Inanspruchnahme der staatlichen Sanktionsgewalt. Hier darf die Meinungs- und Willensbildung nicht durch Sprachverbote kanalisiert und von möglichen Ressourcen der Sinnstiftung abgeschnitten werden." Jürgen Habermas: Zwischen Naturalismus und Religion in: Cicero, Oktober 2005, S.32 |
2. Kirchen und die Sekten heute |
- - - - - 20 Hartmut Zinser: Der Markt der Religionen, München 1997, S.120ff. (Habermaszitat) 21 Hansjörg Hemminger. Was ist eine Sekte? Stuttgart/Mainz 1995; ders.: Was ist eine Sekte? http://www.gemeindedienst.de/weltanschauung/texte/wasistsekte.htm , der dort auch als "sozialwissenschaftliche 'Sektenmerkmalen' anführt: * Monopolanspruch auf die Wahrheit gegenüber anderen Gemeinschaften der gleichen Tradition * Monopolanspruch auf Rettung, Erlösung oder Heil * Größenideen, irreale Machbarkeitsvorstellungen und überwertige Ideen * Schwarz-Weißstruktur des Denkens * starre Geschlossenheit nach außen hin, ungewöhnliche Gruppenkohäsion * Unterschied zwischen "innerer Wahrheit" und Außendarstellung (doppelte Wahrheit) * totalitäre Innenstruktur der Gruppe mit "steiler" Hierarchie * starker Zugriff der Führung auf die Gestaltung des Alltags bei den Anhängern * Personenkult um die Zentralgestalt der Gruppe * innere Überwachungs- oder Spitzelsysteme, geheimdienstähnliche Methoden * starkes Elite- und Sendungsbewußtsein der Gruppe, Selbstidealisierung und Dämonisierung anderer * finanzielle, berufliche und familiäre Abhängigkeit der Anhänger von der Gruppe bzw. der Führung". Hierzu vergleiche aber den Einwand von Zinser, zitiert in Anm.5 22 Zinser, a.a.O. S.138 23 So verstehe ich jedenfalls das entsprechende Plädoyer von Marc van Wijnkoop Lüthi: Die Sekte die anderen? Beobachtungen und Vorschläge zu einem strittigen Begriff, Luzern 1996. 24 Bereits im Mittelalter kam es zu einer solchen gesellschaftspolitischen Ausweitung des Häresiebegriffs, als das 4. Laterankonzil von 1215, im Kanon 3 seiner Beschlüsse festlegte: "... daß, wer ebendort Wissen über Häretiker erlangt hat oder über irgendwelche Leute, die geheime Versammlungen begehen oder vom gemeinsamen Leben der Gläubigen den Lebensgewohnheiten und den Sitten nach abweichen (dissidentes), ...der möge sie dem Bischof anzeigen". Häresie wird schon hier rein "politisch und soziologisch, als Abweichlertum definiert (...), ohne jede inhaltliche theologische Begründung: Häretiker ist schlechthin der, der mit der herrschenden Religion nicht übereinstimmt", stellt Ullmann fest, der verständlicherweise zwischen Häretikern und Dissidenten unterscheiden möchte. 25 "Lehre und Leben sind zu unterscheiden. Das Leben ist böse bei uns wie bei den Papisten; darum streiten und verdammen wir jene nicht um des Lebens willen. ...Andere haben nur gegen das Leben geeifert; aber von der Lehre handeln, das heißt der Gans an den Kragen gegriffen..." (Luther, TR1,624 (1533) 26 Wolfgang Ullmann: Politische und theologische Häresie im Pluralismus der Religionen. In: Berliner Dialog 2-1997 S.28 http://www.religio.de/dialog/297/297s28.html 27 "Das kann unter Umständen schon durch eine einzelne Gemeinde geschehen, muß aber auf jeden Fall der Gemeinschaft der Gemeinden, d.h. der Synode zur Prüfung und Rezeption vorgelegt werden." Wolfgang Ullmann: Politische und theologische Häresie im Pluralismus der Religionen Berliner Dialog 2-1997 S.28. |
2.2 Sektendefinition der ACK |
- - - - - 28 "Häresie ist nicht nur ein theologischer, sondern auch ein kirchenrechtlicher Begriff. Selbst in Bethges Bonhoefferbiografie zittert noch etwas von dem Unwillen, ja dem Entsetzen nach, das Bonhoeffer auslöste, als er in seinem Aufsatz 'Zur Frage nach der Kirchengemeinschaft' 1936 diese einfache Wahrheit wieder einmal aussprach. Wies er damit doch darauf hin, daß alles Kirchenrecht seinem Wesen nach nicht Institutionenrecht, sondern Sakramentsrecht ist. Darum hat das kirchenrechtliche Häresieurteil seine doppelte Basis in Taufe und Herrenmahl. In der Taufe vollzieht der Täufling zusammen mit dem Taufenden und der Gemeinde die Absage an alles, was Götzendienst, Aberglaube und insofern eine Verleugnung des Ersten Gebotes ist. Analog das Herrenmahl. An ihm teilnehmen kann nur, wer getauft ist und darum jene Absage an allen Götzendienst einschließlich der Vergehen gegen den Nächsten vollzogen hat, und darum durch nichts mehr vom Vollzug der Gottes- und Nächstenliebe abgehalten wird." Ullmann, a.a.O. 29 Die christlichen Kirchen und die Sekten. Eine Information der Oekumenischen Zentrale Frankfurt/Main, Juni 1998, 8. 30 Handbuch Religiöse Gemeinschaften, herausgegeben von Horst Reller, Hans Krech und Matthias Kleiminger im Auftrag der Kirchenleitung der VELKD, 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2000 31 Bendrath: siehe nächste Seite |
2.3.2 Das Handbuch Religiöse Gemeinschaften
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- - - - - 31 Bendrath: "Im Zusammenhang mit den Überlegungen zu einer Ordnung des kirchlichen Lebens - nach der Gründung der VELKD im Jahre 1948 - kam es bei der Tauffrage zu der Feststellung: Bei der Aufnahme in die lutherische Kirche kommt es nicht darauf an, in welcher Gemeinschaft die Aufzunehmenden getauft wurden, sondern ob die Taufe dort mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes vollzogen worden war, da nach lutherischer Auffassung in der Taufe Gott selbst handelt. Eine bedingte Taufe (Konditionaltaufe) "Ich taufe dich ... für den Fall, daß du noch nicht getauft bist" widerspricht dem lutherischen Taufverständnis. Auf Grund dieser theologischen Position in der Tauffrage mußten Ermittlungen über die Taufpraxis anderer christlicher Gemeinschaften durchgeführt werden. So bat die 4. Tagung der 1. Generalsynode der VELKD im Jahre 1952 in Flensburg die Kirchenleitung, dafür Sorge zu tragen, daß bei allen christlichen Gemeinschaften in unserem Lande festgestellt werde, ob die Taufe dort 'dem Taufbefehl Christi gemäß' vollzogen werde oder nicht. Hiermit verbanden sich naturgemäß weitere Fragen, nämlich, ob man Mitglieder bestimmter Gemeinschaften zur Patenschaft zulassen könne oder nicht, ob man ersatzweise Glieder einer solchen Gemeinschaft trauen oder beerdigen dürfe oder nicht, ob man ihnen kirchliche Räume zur Verfügung stellen könne usw." 32 Die Taufe der folgenden Sekten und Sondergemeinschaften wird von der Lutherischen Kirche anerkannt: Lorenzianer, Neuapostolische Kirche; Apostelamt Jesu Christi, Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten, Katholisch-Apostolische Gemeinden; Neue Kirche; Weltweite Kirche Gottes. Stand: 2000/2003) |
... Aber ihre Sonderlehren (Sabbatlehre, Heiligtums- und Gerichtslehre, Bezug der dreifachen Engelsbotschaft aus Offb. 14 auf die STA selbst) lassen eine Einordnung unter den Kirchen resp. Freikirchen nicht zu. Daran haben auch Gespräche zwischen LWB und Weltleitung der STA noch nichts geändert. |
- - - - - 33 Die Utah-Mormonen "Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage /Mormonen" rubrizieren jetzt bei "Synkretistische Neureligionen und Bewegungen", definiert als "Organisationen und Bewegungen, die Elemente verschiedener Religionen und Weltdeutungssysteme miteinander verbinden". 34 Wird von der "Bewegung" gesprochen, so wird das Wort z.B. im historischen oder politischen Zusammenhang als eine Kurzform, ja ein Synonym für die "Hitler-Bewegung" (ca. 1920-1945) verstanden, den Kern des faschistischen National-Sozialismus in Deutschland. Nach der Übernahme und Umformung einer Partei (der NSDAP) zum politischen Arm der "Bewegung" gelang es ihr, von 1933-1945 die politische Macht zu erringen und einen totalen Staat in Deutschland nach dem Modell der "Bewegung" zu errichten. Semantisch kann Bewegung in der deutschen Sprache * eine geführte bzw. wenigstens konkret initiierte Bewegung mit einem Ziel bezeichnen (cf. Hitler-Bewegung, Arbeiter-Bewegung) oder aber auch völlig anders * eine eher pluriforme Strömung aus unterschiedlichen Quellen und mit divergierenden Zielen wie z.B. die deutsche "Jugendbewegung", die Grüne Bewegung, die Frauenbewegung usw. 35 Im Evangelischen Kirchenlexikon (EKL) hatte ich 1988 formuliert: "Jugendreligionen - 1. Begriff, 2. Bewegungen innerhalb der J., 3. Verbreitung, 4. Wirkung 1.1 Als 'J.' bezeichnete erstmals der dt. Theologe F.W. HAACK 1974 solche seit Ende der 60er Jahre in Europa auftretenden religiösen und parareligiösen Bewegungen, die in ihrer Werbung und Arbeitsweise v.a. Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 18 und 35 Jahren ansprechen und in Lehre und Praxis auf infantile Regression ihrer Anhänger abstellen. Eine direkte Ausrichtung der Mitgliederwerbung auf Jugendliche und junge Erwachsene ist bei der Mun-Bewegung sogar konzeptionell vorgesehen. 1.2. Die Faszination der J. für die jugendlichen Anhänger beruht auf der Unbedingtheit der Hingabeforderung wie auf der aus der Hingabe folgenden Aufwertung als Mitkämpfer für eine neue Welt. Dazu bieten die J. eine überschaubare 'gerettete Familie' mit einem 'Heiligen Meister' von absoluter, göttlicher Autorität, der mit Hilfe eines 'rettenden Rezepts' die Lösung aller individuellen und universellen Probleme, ja die Auflösung des 'Alles-oder-Nichts-Widerspruchs' ermöglicht. Kennzeichnend für die J. ist auch die 'esoterische Kluft' zwischen den Zielen und Anschauungen in den J. und den nach außen hin propagierten Zielen. So treten einige der Gruppen als med. oder religiöse 'Reformbewegungen' auf, während sie sich intern als abschließende Neuoffenbarung oder gar als Wurzel aller Religionen verstehen. Die 'traditionellen' Religionen werden als überholte und zu überwindende Stützen der alten Zeit gesehen, die bestenfalls noch als Rekrutierungsfeld für neue Anhänger genutzt werden können. 1.3. Bei den Anhängern der J. ist immer wieder ein drastischer rascher Persönlichkeitswechsel bis hin zur Ausschaltung aller Kritik und zur Totalhingabe zu beobachten. Die starken Persönlichkeitsveränderungen und die rigorosen ethisch-moralischen Neuorientierungen führen zu Konflikten mit Gesetzen, zu sozialen und familiären Problemen (Eltern- und Betroffeneninitiativen). Der Begriff der 'Destruktive Kulte' kennzeichnet die negativen Auswirkungen auf jugendliche Anhänger. 2. Der Bereich der zu den J. zu rechnenden neuen religiösen Bewegungen läßt sich etwa folgendermaßen gliedern: 2.1 Ind.-hinduistische Gurubewegungen wie Int. Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein e.V. (ISKCON), Divine Light Mission (DLM), Ananda Marga, Transzendentale Meditation (TM), Bhagwan-Bewegung (Bhagwan Sri Rajnis). Einige dieser als J. bezeichneten Gruppen sind auch Teil einer von der Vishva Hindu Parishad (VHP), einer Art Welt-Hindu-Missionsrat, aus-gehenden, planmäßigen hinduistischen Missionsbewegung und daher weniger von ihrer Zielgruppe als vielmehr von ihren Motivationen und Ursprüngen her zu interpretieren. 2.2 Neue christliche Sekten wie die Children of God (Kinder Gottes) und The Way. 2.3 Synkretistisch-spiritistische Neubildungen wie die Mun-Bewegung mit ihrer 'Vereinigungskirche'. 2.4 Weltanschaulich-therapeutische Gruppen ('Psychokulte') wie die Scientology-Kirche mit der 'Sea-Org', EST und die Aktionsanalytische Organisation (AAO) des Wiener Aktionskünstlers Otto Mühl. 3. Kommt es einigen J. darauf an, eine Elite zu organisieren, versuchen andere, möglichst viele Menschen mit Einstiegskursen zu erreichen. Weitere Formen der Wirkungsmöglichkeit bieten sich z.B. durch Öffentlichkeitsarbeit in Medien und im Kulturbereich. Daher ergeben sich unterschiedliche Angaben für Mitgliedszahlen, die für den dt.sprachigen Raum von einigen hundert Mitgliedern bis zu mehreren tausend Anhängern reichen. (...) 4. J. sind ein bes. problematischer Teilbereich der weltweiten 'Neuen Religiösen Bewegungen', zu denen sowohl innerkirchl. als auch nicht-christl. religiöse Neubildungen gehören. Im Gegensatz zu den klassischen christl. Sekten ist die Wirksamkeit der J. nicht Reaktion auf christl. Verkündigung und kirchl. Handeln. J. wirken in allen hochindustrialisierten Länder einschließlich des nicht-christl. Japan auch in den sog. Ostblockländern sind die J. tätig. Sie markieren für die Kirchen das Problem der Vermittlung nachvollziehbarer religiöser Praxis in der modernen Gesellschaft, aber auch die gesellschaftlichen Aufgaben im Bezug auf die Jugend." |
... von F.W. Haack u.a. mit der Absicht, einerseits konkrete Organisationen und Gruppen und nicht nur ein Milieu zu beschreiben, andererseits aber auch, um die von vornherein wertenden Bezeichnungen wie "konfliktreiche neue religiöse Bewegungen" oder das unzutreffende "Jugendsekten" zu vermeiden. |
- - - - - 36 so Zinser 1997 S.144 * Haack, Friedrich-Wilhelm: Die neuen Jugendreligionen Teil 1, 24. Aufl. München 1988 * Haack, Friedrich-Wilhelm: Die neuen Jugendreligionen Teil 5, Gurubewegungen und Psychokulte - Durchblicke und Informationen, 1. Aufl. München 1991 37 Haack, Friedrich-Wilhelm und Gandow, Thomas: Transzendentale Meditation, 6. ergänzte Aufl., München 1992 38 Aufsätze u.a.: * Stephen A. Kent (University of Alberta, Canada): Scientology, religiöse Ansprüche und Heilungsschwindel http://www.religio.de/dialog/197/197s22.html * Benjamin Beit-Hallahmi (University of Haifa, Israel): Scientology: Religion or racket? Marburg Journal of Religion, Volume 8, No.1 (Sept. 2003) http://www.uni-marburg.de/religionswissenschaft/journal/mjr/beit.html * Stephen A. Kent (University of Alberta, Canada): Scientology and the European Human Rights Debate: A Reply to Leisa Goodman, J. Gordon Melton, and the European Rehabilitation Project Force Study Marburg Journal of Religion, Volume 8, No.1 (Sept. 2003) http://www.uni-marburg.de/religionswissenschaft/journal/mjr/kent3.html 39 In diesem Zusammenhang wurde von Scientology eine Aktion "Call-to-Arms-Germany" am 4.5.1994 gestartet und eine "Germany Task Force I/OSA INT" gegründet, zur Abwehr angeblicher "neonazistischer Regierungsattacken auf Scientology-Organisationen und -Mitglieder in Deutschland." Die Konferenz der deutschen Innenminister hat dazu am 6. Mai 1994 in einer Pressemitteilung 19/94 zur "Beobachtung der Scientology-Organisation" mitgeteilt: "Die Innenminister sind der Auffassung, daß die Erkenntnislage zur Zeit noch keine Bundesweite Zuordnung zur Kategorie der politischen Bestrebungen erlaubt. Die Scientology-Organisation stellt sich gegenwärtig den für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zuständigen Behörden der inneren Verwaltung als eine Organisation dar, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft Elemente der Wirtschaftskriminalität und des Psychoterrors gegenüber ihren Mitgliedern mit wirtschaftlicher Betätigung und sektiererischen Einschlägen vereint. Der Schwerpunkt ihrer Aktivitäten scheint im Bereich der Wirtschaftskriminalität zu liegen. Deshalb sollen staatliche Abwehrmaßnahmen zunächst in diesem Bereich fortgesetzt werden." 40 Heinrich Küfner, Norbert Nedopil, Heinz Schöch (Hrsg.): Gesundheitliche und rechtliche Risiken bei Scientology. Eine Untersuchung psychologischer Beeinflussungstechniken bei Scientology, Landmark und der Behandlung von Drogenabhängigen, Pabst-Verlag, 2002, 647 Seiten, ISBN 3-936142-40-8 ; dazu u.a: http://www.forensik.de/buecher/Pabst/nedopil.html ; ausführlich: http://www.ingo-heinemann.de/Kuefner-Nedopil-Schoech.htm . Eine Kurzfassung der Studie findet sich unter: http://www2.stmi.bayern.de/infothek/scientology/pdf/psychotechnik_kurzfassung.pdf . 41 http://www.ingo-heinemann.de/verbot.htm#12.11.02 42 Vgl. u.a. http://www.scientology.org/humanrights/news.htm und http://tinyurl.com/utup ; http://www.gerryarmstrong.org/50grand/cult/besier-speech-2003-09-17.pdf ; dt. Übers.: http://www.gerryarmstrong.org/50grand/cult/besier-speech-2003-09-17-de.html 43 http://www-2.cs.cmu.edu/Edst/Scientology/ReleaseForms/Introspection-Release.htm [Nicht mehr online!] 44 In dem Formular heißt es u.a.: s. nächte S. |
... zu sehen, dem Scientology seit zwanzig Jahren unverändert das Menschenrecht bestreitet, über seine "religiösen" Erfahrungen in der Scientology-Organisation zu sprechen, ja dem sogar bei Strafe und akuter Schadensersatzforderung von derzeit US-$ 10.000.000 untersagt sein soll, seine Meinung über seine Erfahrungen mit der heutigen Scientology-Verfolgung zu äußern45. In den Methoden hat sich leider in den letzten zwei Jahrzehnten nichts geändert: |
- - - - - 44 In dem Formular heißt es u.a.: "If circumstances should ever arise in which government, medical or psychiatric officials or personnel or family members or friends attempt to compel or coerce or commit me for psychiatric evaluation, treatment or hospitalization, I fully desire and expect that the Church or Scientologists will intercede on my behalf to oppose such efforts and/or extricate me from that predicament... I understand that the Introspection Rundown ... includes being isolated from ... family members, friends or others with whom I might normally interact. ... The Case Supervisor will determine the time period in which I will remain isolated, according to the beliefs and practices of the Scientology religion. I further specifically acknowledge that the duration of any such isolation is uncertain, determined only by my spiritual condition, but that such duration will be completely at the discretion of the Case Supervisor. I accept and assume all known and unknown risks of injury, loss, or damage resulting from my decision to participate in the Introspection Rundown and specifically absolve all persons and entities from all liabilities of any kind, without limitation, associated with my participation or their participation in my Introspection Rundown. Mehr u.w. hier: http://www.LisaClause.org 45 http://www.gerryarmstrong.org/50grand/legal/a7/complaint-cv021632.html . 46 Abgedruckt ist die Rede in der Zeitschrift International Scientology News, deutschsprachige Ausgabe 11/1999. Näheres: http://www.ingo-heinemann.de/feind1.htm 47 http://www.dialogzentrum.de/body_autobahnbericht.htm Nach über einem Jahr kam es im Mai 2004 zu einer Gerichtsverhandlung. Der Berliner Immobilienunternehmer Mirko O. gab an er habe "im Auftrag 'der Rechtsabteilung von Scientology' Fotos von Gandow und Armstrong aufnehmen sollen. Sie seien für 'amerikanische Anwälte' bestimmt gewesen, 'die mit Herrn Armstrong befaßt sind'. Der Angeklagte bestreitet jedoch, daß er irgend jemanden gefährdet habe - der ganze Vorfall sei vergleichsweise harmlos gewesen. Eine Sicht, die seine Auftraggeberin wohl nicht ganz teilte: Unmittelbar nach der Autoverfolgung ließ Scientology damals wissen, O. sei über das Ziel hinausgeschossen und werde 'kirchenintern' zur Verantwortung gezogen. Vor dem Amtsgericht kam er glimpflich davon: Gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro wurde das Verfahren eingestellt." heißt es in einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 26.5.2004 auf S.1 (Faksimile der FR auf: http://www.gerryarmstrong.org/50grand/images/frank-rund-2004-05-26-schindler.jpg ) 48 Eileen Barker: Und wer wird nun gewinnen? Nationalkirchen und Minderheitenreligionen in der postkommunistischen Gesellschaft, in: Detlev Pollack, Irina Borowik, Wolfgang Jagodzinski (Hrsg.) Religiöser Wandel in den postkommunistischen Ländern Ost- und Mitteleuropas, Ergon Verlag Würzburg 1998. 49 Michael Fuß: Neue religiöse Bewegungen. Perspektiven der internationalen Auseinandersetzung, Berliner Dialog 3-1999: http://www.religio.de/dialog/399/19_13-17.htm 50 Klassisch: Matthäus 10,34ff: Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert... Lukas 12, 51ff: Meint Ihr, daß ich gekommen bin, Frieden zu bringen auf Erden? Ich sage: Nein, sondern Zwietracht... So schon Lukas 2,34: Siehe, dieser ist gesetzt ... zu einem Zeichen, dem widersprochen wird... 51 Apg 28,22 |
... senschaft statt. Erste gründliche Arbeiten finden sich in den missionswissenschaftlichen Zeitschriften und Verlagen. Selbst nicht-kirchliche Autoren haben und können dort auch heute ihre Ergebnisse publizieren. |
- - - - - 52 Weitergehend interessierte Leser finden aber bei Reinhard Hummel: Indische Mission und neue Frömmigkeit im Westen - Religiöse Bewegungen Indiens in westlichen Kulturen, Stuttgart 1980 besonders in den hierzu ausführlichen Anmerkungen genug Hinweise für mehr als einen Überblick. 53 Dem ist entgegenzuhalten, das gerade im Bereich der Religionswissenschaft und der Religionssoziologie, besonders im Bereich der Beschäftigung mit kleineren, neueren Gruppierungen, erhebliche und begründete Zweifel an der Unabhängigkeit mancher Forscher aufgetreten sind: Stephen Kent: Zur wissenschaftlichen Untersuchung von Religionen und neuen religiösen Bewegungen BERLINER DIALOG 13, 2-1998 - Michaelis S. 4ff; http://www.religio.de/dialog/298/13_04-08.htm ; Stephen A. Kent and Theresa Krebs: When Scholars Know Sin. Alternative Religions and Their Academic Supporters Sceptic Magazine Vol.6, No.3, 1998; http://www.apologeticsindex.org/c25.html Benjamin Beit-Hallahmi: Dear Colleagues: Integrity and Suspicion in NRM Research http://www.apologeticsindex.org/c59.html ; ungekürzt und erweitert in Benjamin Zablocki (Editor), Thomas Robbins (Editor): Misunderstanding Cults: Searching for Objectivity in a Controversial Field, University of Toronto Press, 2001 54 Ich selbst bin Pfarrer der evangelischen Kirche, habe Theologie und in diesem Rahmen auch Missions- und Religionswissenschaften studiert und bin - mit wechselnden Amtsbezeichnungen - seit 25 Jahren kirchlicher Beauftragter für Sekten- und Weltanschauungsfragen der Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg, bis 1989 freilich offiziell nur für den damaligen Westteil dieser Landeskirche zuständig. 55 Handbuch Religiöse Gemeinschaften und Weltanschauungen: Im Auftrag der Kirchenleitung der VELKD herausgegeben von Reller, Horst; Krech, Hans; Kleiminger, Matthias; 5., neu bearbeitete u. erweiterte Auflage, Gütersloh 2000 |
4.4 EZW |
- - - - - 56 Wegen dieser Wurzeln im "Kirchenkampf" der Evangelischen Kirche in der Nazi-Zeit gibt die Zeitschrift der erst 1960 gegründeten "Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen", der "Materialdienst der EZW", 2005 stolz den 68. Jahrgang seines Erscheinens an. |
5.2 Konsequenzen |
- - - - - 57 Will man Lehren ziehen, so ist man gut beraten, auch beim Namen zu nennen, was z.B. in Nordamerika und Japan erkennbar falsch gelaufen ist. Es fehlte die geistige Auseinandersetzung. Die fehlende Ideologie- und Religionskritik auf Grund eines einseitig verstandenen Begriffs von Religionsfreiheit führte zur Ahnungslosigkeit über die jeweilige Lehre und ihre Konsequenzen (Peoples Temple, Branch Davidianer). Es gab massive Angriffe gegen Kritiker bis hin zur Ermordung von Kritikern, die von der Öffentlichkeit nicht geschützt wurden (Japan) Angst der Polizei und staatlicher Behörden, bei Untersuchungen gegen die Religionsfreiheit der Gruppe zu verstoßen, was zu sehr spätem, dann aber wohlmöglich eskalierendem Eingreifen führte (Branch Davidians in Waco, Japan) Kollaboration der Medien (AUM Shinri-Kyo TBS-Skandal) Kollaboration von Wissenschaftlern einer regelrechten internationalen Kult-Lobby (AUM Shinrikyo, Scientology u.a.). Die International Herald Tribune vom 10.5.1995 meldet den Japan-Besuch einer Delegation des "Unterausschusses für Religionsfreiheit der Amerikanischen Anwaltsvereinigung". Die Delegation warnte davor, die japanische Polizei gefährde die Religionsfreiheit der AUM Shinri-Kyo. Bei den von ihnen z.T. in den Gebäuden der AUM Shinri-Kyo durchgeführten Pressekonferenzen vertraten sie die Ansicht, die Bewegung sei unschuldig, AUM Shinri-Kyo habe das Sarin nicht produzieren können, sondern sei ein Opfer exzessiven Polizeidrucks. Den erstaunten und z.T. empörten japanischen Journalisten teilten sie mit, daß sie anhand von Photos und Dokumenten, die ihnen die Gruppe zur Verfügung gestellt habe, wüßten, daß diese nichts mit den vorgeworfenen Straftaten zu tun habe. Barry Fisher appellierte an die Polizei, der Versuchung zu widerstehen, "eine Religion zu vernichten und Freiheit zu bestreiten". Die Furcht vor Terrorismus in Japan werde nur als Vorwand benutzt, um die Polizeigewalt zu stärken. Gordon Melton, Barry Fischer, James Lewis und Thomas Banigan gaben an, die buddhistische Extremsekte habe sie eingeladen, Flugreise, Hotel und "Basisspesen" seien von AUM Shinri-Kyo bezahlt worden. |
12. Ostelbienseminar
Fortbildungsseminar für haupt- und ehrenamtliche kirchliche Mitarbeiter/innen zu Sekten, Okkultismus, Weltanschauungsfragen ... in der Region. Esoterik - Phänomen oder Problem für Gemeinde, Schule und Jugendarbeit? Leitung: Pfr. Thomas Gandow, Pfr. Jörg Michel, Dr. Silke Bremer Referenten: N.N. Termin: Montag - Mittwoch im 2. Halbjahr 2006 Ort: Bildungszentrum Schloß Wendgräben, Wendgräbener Chaussee 1, 39279 Wendgräben Anmeldung: Tel.: 039245 - 952-351; Fax: 039245 - 952-366, email: elke.gensch@kas.de Anmeldeschluß: 1.9.2006 Kosten: ca. 80 im Doppelzimmer und ca. 100 im Einzelzimmer; Studenten/innen, Schüler/innen, Arbeitslose ca. 60 im Dopelzimmer Zielgruppe: Interessenten aus Jugendarbeit, Schule, Öffentlichem Dienst und (Kommunal-) Politik, Kirche Hinweis: Während Ihres Aufenthaltes sind Sie Gast des Bildungszentrums Schloß Wendgräben. Unterkunft und Verpflegung sind frei. Kosten für Getränke bei den Mahlzeiten und Telefonkosten sind von den Gästen selbst zu tragen.
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