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OSTEN | BERLINER DIALOG 15, 4-1998 - Epiphanias |
Neue Religionsgesetze im Osten |
Nicht nur in Rußland, sondern auch in anderen osteuropäischen und asiatischen Ländern besteht die Notwendigkeit, die neue Wirklichkeit der Religionsfreiheit gesetzlich zu regeln und zu strukturieren. Dabei werden in den einzelnen Ländern unterschiedliche Wege beschritten und von den beteiligten Kirchen und Religionsgemeinschaften unterschiedliche Erfahrungen gemacht - und zum Teil sehr unterschiedliche Positionen bezogen. Wir berichten weiter und bitten um Mithilfe bei der Berichterstattung. - Red. |
Lettland: Probleme für die klassischen Kirchen
Zur Zeit hat seine Kirche, die ELKL, 304 Gemeinden, 101 ordinierte Pfarrer und eine größere Zahl von Laienpredigern. Die zwei großen Kirchen neben der Lutherischen Kirche in Lettland sind die römisch-katholische Kirche mit etwa zweihundert Gemeinden und die orthodoxe Kirche mit etwa einhundert Gemeinden. GAB: Am 6. März dieses Jahres ist in Lettland das Gesetz über religiöse Organisationen in Kraft getreten. Sind damit alle Beziehungen zwischen Kirche und Staat geregelt? |
Jänis Vanags, geb. am 25. Mai 1958 in Liepäja; 1982 Diplom-Chemiker der Universität in Riga; 1982-1985 Chemielehrer; in dieser Zeit wurde er getauft und begann ein Fernstudium am Theologischen Seminar in Riga. Wegen seiner kirchlichen Aktivitäten wurde er entlassen, arbeitete mehrere Monate als Fensterputzer im Hauptbahnhof von Riga und im Abwasserreinigungsbetrieb. |
Bischof Vanags: Eigentlich ist dieses Gesetz schon mehrere Jahre in Kraft, jetzt wurden nur einige unbedeutende Veränderungen vorgenommen, die das Hauptproblem überhaupt nicht lösen: In Lettland gelten für alle etwa 120 als religiöse Organisationen registrierte Gruppen dieselben gesetzlichen Regelungen. Das Problem für die großen Kirchen besteht darin, daß alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Staat sich an den kleinen religiösen Gruppen orientieren. Zudem ist das Gesetz auch sehr ungenau. Man spricht z.B. nicht von Kirchen, sondern von Konfessionen. Der lutherischen Konfession wird, wie auch der katholischen, altgläubigen und baptistischen, das Recht zugestanden, an der Schule Religionsunterrricht zu geben. Da nun aber nicht die verfaßte Evangelisch-Lutherische Kirche Lettlands die Genehmigung dafür hat, sondern die lutherische Konfession, können auch verschiedene Sekten, wie z.B. Scientologen, sich als freie lutherische Gemeinde registrieren lassen und in den Schulen unterrichten.
Estland |
Usbekistan
Proteste gegen das neue Religionsgesetz in Usbekistan |
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