Munbewegung
Neue 40-Tage-Kampagne soll schrumpfende Mitgliederzahlen wettmachen
In den sogenannten "Hometown News" ordnet "Reverend" Kwak, Chung Wan auf spezielle Anweisung Muns vom 12.12.98 an, daß die Frauen der "Internationalen Geblessten Familien", d.h. aus den Paaren, wo Mann und Frau aus unterschiedlichen Nationen stammen, für die Zeit vom 18. 12. 1998 bis 26. Januar 1999 in ihre "physischen" Familien gehen sollen, um Verwandte und Heimatstädte "wiederherzustellen". Vor allem sollen sie sich darauf konzentrieren, Kandidaten für das von Mun geplante "80Millionen-Einzelpersonen-Blessing" zu finden, für das jedes Mun-Mitglied 40 Kandidaten anwerben soll. Mitglieder könnten dadurch Stammesmessiasse werden, daß sie ihre jüngeren Geschwister, Neffen, Nichten und andere Verwandte anwerben. (Q: HTN Nr. 47 vom 16.12.1998)
Mun-Einreiseverbot steht
Die Munbewegung kann nicht gegen das Einreiseverbot für Mun, San Myung klagen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Die Richter lehnten eine Klage der deutschen Abteilung der Munbewegung, in Deutschland noch aktiv unter der Bezeichnung "Vereinigungskirche", als unzulässig ab. Az: 3 K 938/98 vom 8.12.98. Mun wollte wieder an einer Veranstaltung seiner Bewegung in Deutschland teilnehmen. Die deutschen Behörden hatten französische Stellen unter Hinweis auf das Schengener Abkommen gebeten, Mun an der Weiterreise nach Deutschland zu hindern. Das Verwaltungsgericht Koblenz sah keine Klagebefugnis der "Vereinigungskirche" der Munbewegung. Durch die Verweigerung der Einreise werde das Grundrecht der Religionsfreiheit der "Vereinigungskirche" der Munbewegung und ihrer Mitglieder nicht eingeschränkt, sondern es sei ihnen nach wie vor uneingeschränkt möglich ihr Leben nach ihren religiösen Vorstellungen zu gestalten.
Satanismus / Friedhofsschändungen
Täter geständig
Zwei Jugendliche haben die Schändung des christlichen Friedhofs im saarländischen Illingen (Kreis Neunkirchen) zu Weihnachten 1998 gestanden. Die 17 und 18 Jahre alten Täter hatten rund 150 Grabsteine umgeworfen und Kreuze herausgerissen und sie mit Aufschriften wie "Satan lebt" beschriftet. Sie bezeichneten sich gegenüber der Polizei als "Satansanhänger". Sie erklärten, sie hätten bewußt Weihnachten als Termin für ihre Tat ausgesucht und die Tat schon Wochen zuvor geplant. Sie haben auch noch zwei andere Friedhofsschändungen gestanden. Da sie Geständnisse ablegten und kein Haftgrund vorlag, wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt. (Q: u.a. dpa, 11.1.99)
Scientology-Organisation (SO)
Klage gegen Beobachtung angekündigt
Mit Datum vom 3. Dezember 1998 hat die Scientology verbundene Anwaltskanzlei Blümel, München, die Innenministerien vom Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen aufgefordert, die Beobachtung der ScientologyOrganisation durch die Landesbehörden für Verfassungsschutz einzustellen. Die Aufforderung erfolgte z.T. ultimativ. Dem Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Frist von 1 Woche bis zum 10. Dezember 1998 gesetzt. Ob aus der Klageandrohung tatsächlich eine Klage wird bleibt abzuwarten. Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Gottfried Timm, sagte, die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern lasse sich nicht erpressen. Der Verfassungsschutz werde weiter beobachten, solange es Aktivitäten von Scientology in Mecklenburg-Vorpommern gebe. Auch der sächsische Innenminister Klaus Hardrat betonte, daß sich die sächsische Staatsregierung von den angedrohten Schritten der SO nicht beeindrucken lasse. Die SO habe verfassungsfeindliche Ziele und verstoße durch ihre totalitäre Organisationsform gegen Demokratie, Prinzip und Menschenwürde.
(Q: Eigenbericht "Berliner Dialog" 7.12.1998)
Universale Kirche
Skandal um Bautzener Sparkassenchef dauert an
Der Chef der Bautzener Kreissparkasse, Peter Germann, kann weiter für die antisemitisch-theosophische Sekte "Universale Kirche" (Leach-Lewis) tätig sein. Die "Universale Kirche" war wegen antijüdischer Äusserungen immer wieder in die Kritik geraten. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart gilt die theosophische Sekte als antisemitisch. Der Rundfuksender Radio Lausitz berichtete von einer entlastenden Stellungnahme des Regierungspräsidiums Dresden. Aus sparkassenrechtlicher Sicht sei ein Einschreiten nicht erforderlich, sagte der Büroleiter des Regierungspräsidenten, Jens-Ole Schröder, dem Sender. Die moralischen und politischen Bedenken seien allenfalls Sache des Sparkassen-Verwaltungsrates. Das Gremium soll sich Anfang Februar 1999 mit der brisanten Tätigkeit des Sparkassendirektors befassen. Konten, die Mitglieder der Universalen Kirche und die Organisation selbst bei der Kreissparkasse unterhielten, seien aufgelöst, behauptete Germann.
(Q: Sächsische Zeitung, 26.1.99]
VHP
Hindu-Fundamentalisten fordern Gesetz gegen Bekehrungen
Die Nachrichtenagentur dpa meldet, die extremistische Hinduorganisation Vishwa Hindu Parishad (VHP) habe jetzt ein Gesetz gegen Bekehrungen gefordert. "Wir wollen ein gesetzliches Verbot gegen Konversionen" zitiert die Nachrichtenagentur Vishnu Hari Dalmia, den Präsidenten der Vishwa Hindu Parishad am 20. Januar in Delhi. Zwar sprach sich Dalmia angesichts der neuesten Übergriffe gegen Christen in Indien gegen Gewalt aus, zugleich äußerte er aber auch "Verständnis" für spontane Reaktionen der Hindus. Sie seien durch Angriffe von Christen und Entweihung von Hindutempeln provoziert worden. Seit Weihnachten haben militante Hindus im westlichen indischen Bundesstaat Gujarat ungefähr dreißig Kirchen niedergebrannt. Vishwa Hindu Parishad wirft den christlichen Kirchen vor, Menschen mit unfairen Mitteln zu bekehren.
Nicht gegen alle Christen gleichermaßen geht die VHP aggressiv vor: Auf einem Kongreß der Vishwa Hindu Parishad in Deutschland im Jahre 1992 hatte sich als einer der Sprecher für Vishwa Hindu Parishad der Frankfurter ev. Theologieprofessor Edmund Weber gegen einen "militanten Pseudosäkularismus und intoleranten Liberalismus" in Indien, der nicht-hinduistische Minderheiten künstlich bevorzuge, gewandt. Weber trat offen für die Abschaffung der Schutzrechte religiöser und ethnischer Minderheiten ein. Einer seiner Doktoranden, Pfr. Toepelmann, diente der extremistischen VHP als offizieller Pressereferent des Kongresses, ein anderer, Pfr. Dr. Huth, inzwischen Sektenbeauftragter der EKHN, ev. Kirche Hessen Nassau trat als Mitglied des Organisationskomitees der "5. Europäischen Hindu-Konferenz" und als Referent bei diesem VHP-Kongress auf.
Christen sind in Indien eine Minderheit von 2,4 % gegenüber 82 % Hindus und 12 % Moslems. Christliche Missionare sind vor allem im Bildungs- und Sozialbereich bei den Adivasis, den Nachkommen der Ureinwohner, tätig, einer traditionell vernachlässigten Bevölkerungsgruppe. Vernachlässigt haben Indiens Regierungen nach Ansicht führender Kommentatoren auch stets ein hartes Durchgreifen gegen radikale Hindus, deren Ideologie "Eine Nation, ein Volk, eine Kultur" (Hindutwa = d. h. Verbindlichkeit von Hinduwerten für die ganze Gesellschaft) jetzt auch in Indien selbst immer öfter als "Hindu-Faschismus" kritisiert wird.
(Eigenbericht BERLINER DIALOG 14.1.1999)
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