Eltern- und Betroffeneninitiativen
Neugründung für Anhalt und Dessau
In einer Einladung zum Mitmachen bei einer "Eltern- und Betroffeneninitiative Anhalts i.G." heißt es: "Die Situation auf dem Weltanschauungsmarkt ist grotesk. Manche sagen, sie glauben an nichts, aber einem Geist beim Gläserrücken trauen sie alles zu. Manche sagen, ich vertraue nur seriösen Angeboten, sie sind aber dabei hineingefallen, als sie versuchten, über einen Schwindlerring ans große Geld zu kommen. Manche kommen ratlos und fragen: Ist mein Kind bei einer Sekte? Wie ist das mit dem Satanismus? Wer kann uns beraten?
Die Erfahrungen in verschiedenen Städten und anderen Regionen zeigen, daß durch eine Eltern- und Betroffeneninitiative am besten auf diese Probleme reagiert werden kann. Einige Eltern, deren Kinder bereits betroffen waren, haben ihre Mitarbeit bereits zugesagt". Auch beruflich Engagierte aus Jugendämtern, Schulen, Kirchengemeinden usw. sind interessiert.
Weiter machen die Initiatoren Mut: "i.G. heißt 'in Gründung', d.h. es werden keine besonderen Vorkenntnisse erwartet; nur daß Sie sich mit uns einsetzen für geistige Freiheit und gegen psychische Abhängigkeit".
Interessenten, die weitere Informationen erhalten möchten und zu den nächsten Zusammenkünften eingeladen werden möchten, können sich melden bei Pfr. Bungeroth, Ziebigker Str. 29, 06846 Dessau.
ISKCON
Krishnakult ISKCON: Harikesa vom GBC mit Dank verabschiedet
Anscheinend sind die Verhandlungen zwischen Campagnole/Harikesa Swami und dem Governing Body Commission (GBC) über sein Ausscheiden aus der ISKCON (vgl. BERLINER DIALOG 4-98, UPDATE, S. 28) mit einem für beide Seiten befriedigenden Ergebnis abgeschlossen worden. Dabei ging es um viel Geld, aber auch um die Form seines Ausscheidens. In seiner Generalversammlung hat das Governing Body (GBC) der ISKCON auf seiner Tagung in Shree Dham Mayapura vom 5.-16. Februar 1999 zahlreiche grundsätzliche Beschlüsse gefaßt. Dazu gehörten u.a. verschiedene Disziplinarmaßnahmen, Ausschlüsse und Suspendierungen und auch wohl organisatorische Vorkehrungen, die man so verstehen kann, daß damit auch verhindert werden soll, daß in Zukunft Vermögenswerte auf Privatpersonen eingetragen werden. Auch über Harikesa Swami wurde ein Beschluß -keineswegs ein Ausschluß- gefaßt. Es heißt in dem Protokoll der Sitzung:
"Es wurde beschlossen, daß der GBC-Body den Rücktritt von Harikesa Das aus dem GBC akzeptiert".
Unter § 605 des Protokolls heißt es ausführlicher unter dem Stichwort " Veränderung der Mitgliedschaft und des Status"
"Zur Zeit ist Harikesa Das suspendiert und sein Status sollte bei diesem Treffen beraten werden. Nachdem eine Anzahl von Devotees, vor allem die meisten der von ihm initiierten Schüler, eine öffentliche Erklärung erwarten und darum gebeten haben, wird hiermit beschlossen:
- Mit Bedauern nimmt die GBC-Körperschaft das Rücktrittsschreiben an, das von Harikesa Das eingereicht worden ist und das im Folgenden (sc. also innerhalb des offiziellen Protokolls des GBC-Gremiums - Red.) wiedergegeben wird:
'Ich, Robert Campagnola, früher bekannt als Harikesa Swami, unbeschadet dessen, daß ich intern die ISKCON bereits im letzten Sommer verlassen habe, trete hiermit von allen offiziellen Positionen innerhalb der ISKCON, dem BBT (Bhakti Vedanta Booktrust, der Buchverlag der ISKCON - Red.) und allen anderen verbundenen Organisationen unter ISKCON-Kontrolle zurück. Ich trete auch zurück von der offiziellen Ernennung als offizieller ISKCON-Guru.
Ich trete nicht zurück von irgendwelchen persönlichen Beziehungen, die aus meiner Liebe für andere geboren sind, obwohl andere mich vielleicht ablehnen aus was auch immer für Gründen sie es tun mögen. (unterschrieben:) Robert Campagnola Harikesa Swami. Ich wünsche auch nicht mehr genannt oder gekannt zu werden unter dem Namen Harikesa.'
Alle initiierten Schüler werden gebeten Zuflucht zu nehmen zu Srila Prabhupada's Lehren und Organisationen, treu in der ISKCON zu bleiben und Rat zu suchen und dem Rat zu folgen von anerkannten ISKCON Autoritäten. Sie sollen Harikesa Swami nicht mehr verehren, keine Belehrung von ihm annehmen und auch nicht mehr seinen Anordnungen folgen.
Die GBC-Körperschaft anerkennt die Jahre des Dienstes, die von Harikesa Swami geleistet wurden und schätzt sie hoch ein, ebenso wie die vielen wertvollen Beiträge, die er gemacht hat und wünscht ihm alles Gute." (Hervorhebung durch BERLINER DIALOG)
Ein halbes Jahr nach diesem recht deutlichen Beschluß des GBC hat Pfr. Dr. Hummel, Stuttgart, in einem Beitrag für den Materialdienst der EZW 4-99 die Behauptung aufgestellt, die ISKCON habe Campagnola/Harikesa Swami "kürzlich ausgeschlossen", seine umstrittene Schrift "Varnasrama Manifesto for Social Sanity" (dt. Titel: "Varnasrama-Manifest der sozialen Vernunft") sei erledigt.
Kommentar: Bei dieser Vermutung des pensionierten Leiters der EZW handelt es sich um wishfull thinking im Sinne der hummelschen "Entsektungs"-Hypothese. Wir wiederholen uns, wenn wir darauf hinweisen, daß es manchmal auch selbstentworfene Konzepte sind "etwa das zu schön erfundene Konzept angeblicher 'Versektungs- und EntsektungsProzesse', für das Bestätigung in der Wirklichkeit gesucht und gefunden werden muß" (BERLINER DIALOG 3-98 S.10).
Von einem Ausschluß konnte, schon nach unserer Meldung im BERLINER DIALOG 4-98, UPDATE, S. 28 über Abfindungsverhandlungen zwischen Camapgnola und dem GBC keine Rede sein. Im Gegenteil: Jetzt wurde "mit Bedauern" eine ehrenvolle Entlassung auf eigenen Wunsch ausgesprochen. Nach der nochmaligen, expliziten Würdigung der von Campagnola/Harikesa gemachten Beiträge durch das GBC der ISKCON anläßlich seines Rücktritts von allen Ämtern sollte man sich auch daran erinnern, daß das Gesellschaftsideal des spezifischen ISKCON-Varnasrama (Varnashrama = "Kastenordnung") nicht von Campagnola/Harikesa erfunden wurde. Er hat in dieser Schrift spezifische Lehren seines damaligen Meisters Praphupad wenn man so will "theologisch durchgearbeitet, um sie für die westliche Gesellschaft relevant zu machen"; genauer: um sie akzeptabler zu machen. Das reichte schon vor zwanzig Jahren nicht aus, sondern hat seriöse Kritiker aufmerksam gemacht auf die politischen und gesellschaftlichen Dimensionen der ISKCONLehren und -Praktiken. "Wenn die Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein sich von den sektenhaften Tendenzen ihrer Vergangenheit verabschieden will, so muß sie im wesentlichen auch Lehren und Erkenntnisse ihres Meisters Prabhupada verabschieden" schrieb Prof. Dr. Georg Schmid der ISKCON und ihren Freunden ins Stammbuch. Vgl. hierzu seinen Aufsatz "Bei allem, was man tut, sich vom Guru führen lassen" im BERLINER DIALOG 3-98, S. 11 ff.
KLB
Invasion von Sekten, Psychoorganisationen und Gurubewegungen hält in Osteuropa an
Die diesjährige europäische Tagung von Sektenexperten der Konsultation Landeskirchlicher Beauftragter fand Anfang März 1999 in Rothenburg o.T. statt. Dabei wurde von wachsenden Aktivitäten durch Sekten, Psychoorganisationen und Gurubewegungen im Gebiet der ehemaligen Sowjetunion berichtet. In Weißrußland, der Ukraine und Rußland gelang es zum Beispiel der MunBewegung, in das öffentliche Schulsystem einzudringen. Scientologykurse wurden im staatlichen Gesundheitswesen empfohlen und angewandt. Auch christliche Sekten und fundamentalistische Gruppen versuchen vom Ausland her auf Gesetzgebung und Regierungen Osteuropas und der GUS einzuwirken. Mangelnden Informationsmöglichkeiten steht in Osteuropa eine aggressive Rekrutierungspraxis gegenüber: Für Pfennigbeträge können Menschen angeworben, Gebäude gekauft und wirtschaftliche Einflußmöglichkeiten geschaffen werden.
Sektenexperten warnen vor Bumerangeffekt
Die kirchlichen Sektenbeauftragten der europäischen Konsultation Landeskirchlicher Beauftragter für Sekten- und Weltanschauungsfragen (KLB) warnen deshalb jetzt vor einem Bumerangeffekt: Die in Osteuropa gelingende Etablierung der Sekten, Psychogruppen und Gurubewegungen und Tausende rekrutierter Mitglieder können den Gruppen, die zum Teil in Westeuropa bisher quantitativ nur wenig erfolgreich waren, auch hier zum Erfolg verhelfen.
Kirchliche Kompetenz gefragt
Immer stärker werde ausdrücklich die theologische Kompetenz und Urteilskraft der kirchlichen Sekten- und Weltanschauungsbeauftragten von Privatpersonen, Familien, Kirche, Politik und Wirtschaft zum Bereich Sekten- und Weltanschauungsfragen in Anspruch genommen, stellte der Sprecher der KLB, Pfarrer Eduard Trenkel, zum Abschluß der Tagung fest.
Experten fordern Opferschutz
Er wies darauf hin, daß es trotz der Forderungen im Schlußbericht der Enquetekommission des Deutschen Bundestages bisher nicht zu einer Förderung und Unterstützung der Bürger- und Betroffeneninitiativen gekommen ist, die sich mit der Beratung und Begleitung von Sektenopfern, Aussteigern, Geschädigten und betroffenen Familien befassen. Die kirchlichen Sektenexperten mahnen deshalb an, der neue Deutsche Bundestag möge endlich die Empfehlungen der Enquetekommission im Sinne des Opferschutzes aufgreifen und in die Praxis umsetzen. (Q: KLB, Rothenburg o.T., 3. 3. 1999)
Kultlobby
Yonan kein FU-Mitglied
Unter Geschäftszeichen 16.0.801/98 hat das Landgericht Berlin am 23. Dezember 1998 eine einstweilige Verfügung gegen Dr. Gabriele Yonan erlassen. Die einstweilige Verfügung war von der Freien Universität Berlin (FU) beantragt worden. In dem Beschluß wird Frau Dr. Yonan bei Vermeidung eines vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes untersagt, sich als Mitglied der FU auszugeben, in der Öffentlichkeit sich als Mitglied der FU bezeichnen zu lassen oder auf andere Weise den Eindruck zu erwecken, sie sei Mitglied der FU.
Sie habe es insbesondere zu unterlassen, sich als Professorin und/oder Religionswissenschaftlerin der Freien Universität Berlin (FU) auszugeben, sich in der Öffentlichkeit als Professorin und/oder Religionswissenschaftlerin der FU bezeichnen zu lassen oder auf andere Weise den Eindruck zu erwecken, sie habe eine solche Position inne. Die Kosten des Verfahrens wurden Dr. Yonan auferlegt. Der Beschluß ist inzwischen rechtskräftig geworden.
Frau Yonan war u.a. mehrfach für die SO, aber auch für die Wachtturm-Organisation als "Professorin" oder "Religionswissenschaftlerin" der FU aufgetreten. Spektakulär war ihre von einem anscheinend evangelikalen "Christian Legal Institute" finanzierte Reise nach Moskau, wo sie als Zeugin der Kläger (Scientology, ISKCON, Gleb Yakunin u.a.) gegen Professor Dvorkin und die Russisch-Orthodoxe Kirche auftreten wollte.
Jüngste Aktivität nach Rechtskraft der einstweiligen Verfügung: Ein Auftritt der "Frau Dr. Gabriele Yonan von der FREIEN UNIVERSITÄT in Berlin" bei der "Jahrestagung der Konservativen" vom 11.-18. April 1999, zugleich "Sonderkongreß zur doppelten Staatsbürgerschaft" in Oberorke (Hochsauerland).
Satanismus
Kinderleiche verschwunden Skelett gefunden
Wie dpa am 18. März meldet, ermittelte die Essener Polizei gegen einen 24 Jahre alten Grabschänder. Nachdem eine Kinderleiche aus einem Grab auf einem Essener Friedhof verschwunden war, hatte die Polizei den jungen Mann ins Visier genommen. In einem Bunker in Oberhausen, in dem der 24jährige mit einer Heavy-Metal-Band probt, fanden die Ermittler ein menschliches Skelett, dessen Gebeine zu einem Kreuz zusammengebunden waren. In seiner Wohnung fanden sich u.a. ein Totenschädel aus Gips, echte Tierschädel, ein Skelett in einem Glassarg sowie Giftschlangen und Giftspinnen. Der Essener, der sich gegenüber der Polizei zum Okkultismus bekannte gestand, das Skelett vor drei Wochen ausgegraben zu haben. Den Diebstahl der Kinderleiche bestritt er allerdings.
Psychiater soll wegen Kannibalismus
angeklagte finnische Satanisten untersuchen
Wie dpa am 25. März 1999 meldet, werden vier wegen Mordes und Kannibalismus angeklagte finnische Jugendliche im Alter zwischen 16 und 23 Jahren von einem Psychiater auf ihren Geisteszustand untersucht. Der Prozeß bei Gericht in Hyvinnkää nördlich von Helsinki wird für die umfangreichen Untersuchungen mindestens bis zum Spätsommer unterbrochen werden. Die drei jungen Männer und eine Frau, die einer "satanistischen" Gruppe angehörten, hatten im November 1998 ein Gruppenmitglied gefoltert, getötet und Teile der zerstükkelten Leiche gegessen. Das Gericht hat bereits mitgeteilt, daß die Unterlagen über den Prozeß wegen beispielloser Grausamkeit erst nach Ablauf von 40 Jahren veröffentlicht werden dürfen.
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