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BERLINER DIALOG 26, 1-4 2002 - Epiphanias 2003

 DZB

Satzung des Dialog Zentrum Berlin

§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein trägt den Namen "Dialog Zentrum Berlin". Das Dialog Zentrum Berlin hat seinen Sitz in Berlin.
Das Dialog Zentrum Berlin wird beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins
Das Dialog Zentrum Berlin ist deutschsprachiger Teil des "Dialog Center International (DCI)". Das DCI ist eine interkonfessionelle Bewegung innerhalb der christlichen Kirche. Es gründet sich auf das biblische Zeugnis und die ökumenischen, altkirchlichen Bekenntnisse.
Gemeinsam mit dem DCI will das Dialog Zentrum Berlin ein glaubwürdiges und authentisches Zeugnis des christlichen Glaubens insbesondere gegenüber Menschen geben, die in verschiedenen religiösen und neureligiösen Bewegungen engagiert sind. Es will den aufrichtigen Dialog zwischen Christen und Menschen unterschiedlicher Religion und Weltanschauung ermöglichen.
Mit dem DCI sieht das Dialog Zentrum Berlin die Glaubens- Gewissens- und Bekenntnisfreiheit sowie die Informationsfreiheit als unabdingbare Voraussetzungen der Religionsfreiheit und des Dialogs an.
Das Dialog Zentrum Berlin soll insbesondere
(a) Kenntnisse über Hinduismus und Buddhismus und andere außerbiblische Religionen sowie über neureligiöse und pseudoreligiöse Bewegungen, Sekten, Sondergemeinschaften und Weltanschauungen vermitteln;
(b) Kirchen und Kirchengemeinden mit Information, Beratung und Ausbildung für Begegnung, Auseinandersetzung und Dialog in der multireligiösen Wirklichkeit unterstützen;
(c) Projekte einer standpunktorientierten, christlichen Apologetik in den deutschsprachigen Landeskirchen sowie in den Kirchen Mittel- und Osteuropas fördern und unterstützen;
(d) die wissenschaftliche Beschäftigung - mit neureligiösen Bewegungen und Gruppen, - mit der theologischen Apologetik, - mit der Religionswissenschaft, - mit dem interreligiösen Dialog und - mit der Ökumene nach Kräften fördern;
(e) Jugendbegegnungen im europäischen und internationalen Rahmen anregen und nach Kräften fördern;
(f) Hilfe für Betroffene fördern und unterstützen.

§ 3 Vereinsaktivitäten
(1) Freundeskreis des Dialog Zentrum Berlin
a) Das Dialog Zentrum Berlin lädt Menschen, die sich für den offenen Dialog und die standpunktorientierte Apologetik engagieren und interessieren und die das DCI, das Dialog Zentrum Berlin und die Zeitschrift "BERLINER DIALOG" unterstützen und fördern wollen, zum Freundeskreis des Dialog Zentrum Berlin ein.
b) Mitglied des Freundeskreises kann jede natürliche oder juristische Person werden, die
 - sich schriftlich zur Unterstützung des Dialog Zentrum Berlin bereit erklärt und
 - sich mit einem Jahresspendenbeitrag finanziell oder mit anderen Formen der aktiven Unterstützung am Dienst des Dialog Zentrum Berlin beteiligt. Auch Studenten und Senioren können die Arbeit nach ihren Möglichkeiten unterstützen.
c) Die Mitglieder des Freundeskreises erhalten als Multiplikatoren und Freunde der Arbeit des Dialog Zentrum Berlin die laufenden Ausgaben der Zeitschrift "BERLINER DIALOG - Informationen und Standpunkte zur religiösen Begegnung" sowie die anderen Mitteilungen, Einladungen und Veranstaltungshinweise des Dialog Zentrum Berlin
d) Die Zugehörigkeit zum Freundeskreis endet durch Tod, schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand des Dialog Zentrum Berlin oder durch Beschluß des Vorstandes.
e) Näheres kann eine Ordnung für den Freundeskreis des Dialog Zentrum Berlin regeln.
(2) Berliner Dialog
Vor allem fördert das Dialog Zentrum Berlin mit Unterstützung des Freundeskreises des Dialog Zentrum Berlin die Bildung einer öffentlichen Meinung durch Unterstützung der Verbreitung des "BERLINER DIALOG - Informationen und Standpunkte zur religiösen Begegnung", eine regelmäßig erscheinende internationale Zeitschrift in deutscher Sprache und im Rahmen von § 4 (Gemeinnützigkeit) auch durch Unterstützung anderer im Sinne von § 2 zur Verwirklichung der Zwecke des Vereins geeignete Publikationen, Bücher und elektronische Medien.
(3) Dialog-Netzwerk
a) Das Dialog Zentrum Berlin bemüht sich um Kooperation mit ähnlichen Zentren überall auf der Welt, insbesondere mit dem Dialog Center International, Aarhus, Dänemark, und leistet Unterstützung und Hilfe für die Bildung neuer Zentren, insbesondere in Mittel- und Osteuropa und in der GUS;
b) es kooperiert mit der ökumenischen "Konsultation Landeskirchlicher Beauftragter" (KLB) sowie anderen Gruppen, Strukturen, und Zentren einer standpunktorientierten, kirchlichen Apologetik.
c) es arbeitet im Bereich von Bildung und Ausbildung im Rahmen der "Dialog Akademie" (§ 3, Abs. 4) und der "Dialog Academy International" mit Fortbildungseinrichtungen, Akademien und Stiftungen zusammen;
d) es fördert lokale Gruppen und Personen, die die Arbeit des Dialog Zentrum Berlin bzw. des DCI unterstützen können.
(4) Dialog Akademie: Fortbildung, Wissenschaft und Forschung, Medienarbeit
a) Das Dialog Zentrum Berlin unterstützt und fördert Fortbildungsveranstaltungen, durch die Menschen für die Begegnung mit Religionen und neureligiösen Bewegungen informiert und ausgebildet werden.
  Zu den Aktivitäten der "Dialog Akademie" des Dialog Zentrum Berlin können gehören:
 - Informationsveranstaltungen auf Gemeinde- und Kirchenkreisebene und auf der Ebene von Landeskirchen sowie im außerkirchlichen Bereich;
 - Ausbildungs- Qualifikations- und Fortbildungsveranstaltungen;
 - Konsultationen und Konferenzen für haupt- und ehrenamtlich Tätige im Bereich von Beratung, Information und Forschung;
b) Das Dialog Zentrum Berlin organisiert solche Veranstaltungen eigenständig oder mit Kooperationspartnern; diese Veranstaltungen sollen als Fortbildungsveranstaltungen im Sinne von § 5.2 des Fortbildungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg (EKiBB) bzw. den entsprechenden Bestimmungen anderer öffentlicher und kirchlicher Träger durchgeführt werden und nach Möglichkeit in den einschlägigen Fortbildungsverzeichnissen der Landeskirchen ausgewiesen werden.
c) Das Dialog Zentrum Berlin organisiert allein oder mit Kooperationspartnern im Rahmen der "Dialog Akademie" das Osteuropa-Seminar "Dialog in Berlin" zum wissenschaftlichen Austausch über die Herausforderungen durch neureligiöse Bewegungen und Organisationen und unterstützt und fördert ähnliche Konferenzen in Mittel- und Osteuropa.
d) Das Dialog Zentrum Berlin kann zur Förderung der Beschäftigung mit neureligiösen Bewegungen, der religionswissenschaftlichen Forschung und des interreligiösen Begegnung auch Studienreisen der Konsultation Landeskirchlicher Beauftragter (KLB) oder des DCI veranstalten, fördern oder unterstützen.
e) Das Dialog Zentrum Berlin fördert und unterstützt nach seinen Möglichkeiten das elektronische Informationssystem "religio". "religio" ist als Publikation und elektronisches Archiv ein selbständiger Bestandteil der "Dialog Akademie"; es wird im Internet publiziert. Näheres regelt eine eigene Ordnung.
f) Das Dialog Zentrum Berlin fördert die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Religionswissenschaft an den Hochschulen Europas sowie die wissenschaftliche Forschung und Dokumentation auf dem Gebiet der Erforschung neureligiöser Bewegungen; es fördert die wissenschaftliche Beschäftigung mit der christlichen Apologetik an den theologischen Fakultäten Europas.
g) Informationen und Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit der "Dialog Akademie" veröffentlicht das Dialog Zentrum Berlin zeitnah in der deutschsprachigen internationalen Zeitschrift "BERLINER DIALOG - Informationen und Standpunkte zur religiösen Begegnung" und im Internet durch das elektronische Informationssystem "religio".
h) Das Dialog Zentrum Berlin fördert die öffentliche Meinungsbildung, indem es Journalisten und Medien bei ihren Recherchen mit eigenen Informationen und Materialien sowie mit seinen Verbindungen zu den Bibliotheken und Archiven des Dialog-Netzwerkes unterstützt.
(5) Jugendarbeit
Das Dialog Zentrum Berlin fördert die ökumenische Jugendarbeit, die Jugendbildung und die Jugendbegegnung; darüberhinaus fördert es den europäischen Gedanken durch Jugendaustausch und Jugendbildungsarbeit.
(6) Betroffenenhilfe
a) Das Dialog Zentrum Berlin bietet Hilfe und Information für Betroffene, die wegen ihrer Teilnahme in neureligiösen Bewegungen Probleme haben; hierzu veranstaltet das Dialog Zentrum Berlin Seminare und "Betroffenenakademien".
b) Das Dialog Zentrum Berlin bemüht sich um die Zusammenarbeit, Förderung und Unterstützung von Betroffenenhilfsorganisationen, vor allem im publizistischen Bereich.
c) Das Dialog Zentrum Berlin unterstützt und fördert
 - Ausbildungs- Qualifikations- und Fortbildungsveranstaltungen für Verantwortliche, Mitarbeiter und Mitglieder von Betroffenenhilfsorganisationen, durch die Menschen für die Beratung und Begleitung von Betroffenen informiert, ausgebildet und qualifiziert werden sowie
 - Konsultationen und Konferenzen für haupt- und ehrenamtlich Tätige im Bereich von Beratung, Information und Forschung.
d) Das Dialog Zentrum Berlin organisiert solche Veranstaltungen eigenständig im Rahmen seiner "Dialog Akademie" oder mit Kooperationspartnern; die Veranstaltungen sollen als Fortbildungsveranstaltungen im Sinne der Fortbildungsregelungen des Öffentlichen Dienstes bzw. den entsprechenden Bestimmungen anderer öffentlicher und kirchlicher Träger durchgeführt werden.

§ 4 Gemeinnützigkeit
(1) Das Dialog Zentrum Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche, mildtätige und wissenschaftliche Zwecke. Das Dialog Zentrum Berlin ist selbstlos tätig; es verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Dialog Zentrum Berlin dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
(2) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Dialog Zentrum Berlin. Sie erhalten auch beim Ausscheiden oder bei Auflösung des Dialog Zentrum Berlin keinerlei Vermögensanteile des Dialog Zentrum Berlin.
(3) Niemand darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Dialog Zentrum Berlin fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Die Tätigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich. Auslagen und andere Sachkosten können ersetzt werden. Über den Auslagenersatz entscheidet der Vorstand.
(5) Das Dialog Zentrum Berlin wird finanziert durch Spenden seiner Mitglieder, durch Spenden des Freundeskreises des Dialog Zentrum Berlin sowie durch weitere Spenden, Kollekten und Zuwendungen.

§ 5 Mitgliedschaft
(1) Ordentliches Mitglied kann jede juristische Person werden sowie jede natürliche Person, die Mitglied einer christlichen Kirche ist, in der die ökumenischen, altkirchlichen Bekenntnisse in Geltung stehen, und die den in § 2 niedergelegten Zielen und Zwecken des Vereins entspricht, sie befürwortet und unterstützt. Mitglied können auch natürliche und juristische Personen mit Sitz im Ausland werden.
(2) Dem Charakter eines Förder- und Trägervereins entsprechend ist die Zahl der Mitglieder zunächst auf 24 begrenzt; der Vorstand kann sowohl eine vorübergehende Aufnahmesperre beschließen als auch zusätzliche Neuaufnahmen von Mitgliedern und Ehrenmitgliedern vornehmen, wenn dies für die Verwirklichung der Vereinszwecke sinnvoll erscheint oder wenn dadurch die landsmannschaftliche und konfessionelle Zusammensetzung der Mitgliedschaft erweitert wird.
(3) Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über den Antrag entscheidet der Vorstand durch einstimmigen Beschluß. Mit der Aufnahme nimmt das Mitglied die Satzung des Vereins an. Aufnahmeanträge können ohne Begründung abgelehnt werden.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand oder Ausschluß, der vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden kann.
(5) Die Vereinsmitgliedschaft schließt die Zugehörigkeit zum Freundeskreis des Dialog Zentrum Berlin bereits ein.

§ 6 Organe des Vereins
(1) Organe des Dialog Zentrum Berlin sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
(2) Bei Bedarf kann der Vorstand ein Kuratorium (Präsidium) des Dialog Zentrum Berlin einrichten und eine Ordnung für das Präsidium beschließen.

§ 7 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand mindestens 21 Tage vor dem vorgesehenen Termin durch Veröffentlichung im BERLINER DIALOG oder einfaches Schreiben unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.
(2) Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung sind beim Vorstand spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich einzureichen.
(3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erforderlich macht oder wenn dies 2/3 der ordentlichen Mitglieder beim Vorstand schriftlich unter Angabe von Gründen beantragen.
(4) Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere
a) die Wahl und Abberufung des Vorstandes;
b) die Wahl von zwei nicht dem Vorstand angehörenden Kassenrevisoren;
c) die Entlastung des Vorstandes;
d) die Entgegennahme des Jahresberichts, der Jahresabrechnung und des Berichts der Kassenrevisoren;
e) die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins;
f) die Festsetzung der Höhe und Fälligkeit eines Mitgliedsbeitrags
(5) Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
(6) Bei Satzungsänderungen ist die Mitgliederversammlung nur beschlußfähig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder erschienen sind; Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
(7) Der Vorstand kann von der Mitgliederversammlung außerhalb des Wahlturnus nur mit 2/3 Mehrheit der Stimmen der erschienenen Mitglieder abberufen werden. Hierbei gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einer Satzungsänderung. Für einen Beschluß zur Auflösung des Vereins ist die einfache Mehrheit aller Mitglieder erforderlich.
(8) Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, welches von dem jeweiligen Protokollführer und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
(2) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Bei Bedarf können Beisitzer bestellt werden.
(3) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeder vertritt allein. Der Vorstand kann die Vertretung im Einzelfall oder für bestimmte Bereiche auf einen Geschäftsführer übertragen.
(4) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Der Vorstand kann die Geschäftsführung ganz oder teilweise einem Geschäftsführer übertragen.
(5) Die Mitglieder des Vorstandes entscheiden in einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse des Vorstandes werden protokolliert und fortlaufend in einem Protokollordner aufbewahrt.

§ 9 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Hierbei gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einer Satzungsänderung (vgl. § 7, Abs. 6).
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke vorhandenes Vereinsvermögen fällt zu gleichen Teilen der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, der Römisch-Katholischen Kirche - Erzbistum Berlin und der Russisch-Orthodoxen Kirche - Diözese von Berlin und Deutschland zu und ist ausschließlich und unmittelbar im Sinne von § 2 dieser Satzung zu verwenden.
(3) Wenn die Mitgliederversammlung nichts anderes bestimmt, wird die Liquidation durch den letzten Vorstand durchgeführt.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, daß der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird.

§ 10 Ermächtigungen
(1) Rechte und Pflichten der Vereinsorgane, soweit sie in der Satzung nicht besonders festgelegt sind, können vom Vorstand in einer Geschäftsordnung geregelt werden.
(2) Der Vorstand ist ermächtigt, Änderungen der Satzung vorzunehmen, soweit dies vom Registergericht oder einer öffentlichen Behörde gefordert wird.
(3) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften des BGB Anwendung.
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Die Satzung wurde am 9.02.1998 errichtet und am 11. Juli 1999 gemäß § 10 (2) auf Verlangen des Finanzamtes für Körperschaften I zu Berlin geändert.

Der Verein wurde am 15. Mai 1998 unter Nr. 18210 NZ ins Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen.

Bericht von der Mitgliederversammlung des Dialog Zentrum Berlin

Am 23. November 2002 fand die Mitgliederversammlung im Dialog Zentrum Berlin, Heimat 27, Berlin-Zehlendotrf statt.
Der Vorstand berichtete über die Aktivitäten der letzten Jahre. Die Jahresrechnungen, die finanzielle Situation des Vereins und die Finanzplanung wurden erläutert.

Die Kassenrevisoren erstatteten Bericht. Die Kasse des Vereins sowie Belege und Buchungen wurden geprüft.
Die getätigten Ausgaben entsprachen den Vorgaben der Satzung. Der Vorstand wurde entlastet.

Anschließend fanden Neuwahlen zum Vorstand statt. Zum Vorsitzenden wurde gewählt Pfarrer Thomas Gandow, Berlin;
zum stellvertretenden Vorsitzenden Pfarrer Eduard Trenkel, Kassel; zur Schatzmeisterin Frau Andrea Niroumand.
Zu Kassenrevisoren wurden wiedergewählt Pfarrer Klaus Ruch und Pfarrer Kurt Kreibohm.


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