GRÜNE
Falsche Fälle aus dem Hut gezaubert
Bericht von Thomas Gandow
Im Zusammenhang mit der Arbeit der Enquete-Kommission des 13. Deutschen Bundestages hat es eine sehr kritische Positionsbestimmung aus dem Bereich der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" gegen kirchliche Sektenbeauftragte und gegen Betroffenen-Hilfsorganisationen (Elterninitiativen) gegeben.
Dabei sollen die kritischen Betroffenen als "Apostaten" stigmatisiert und die Kirchen in ihrem Engagement in diesem Feld als "Interessengruppe" abgestempelt werden. Statt die problematischen Gruppen und Bewegungen zu kritisieren, sollen "runde Tische" geschaffen werden. Andere "Fachleute" sollen dann Mediation zwischen konkurrierenden religiösen Gruppen bieten, aber auch Mediation zwischen den Kulten und Sekten und den "Aussteigern". Diese Argumentation hat sich auch im Sondervotum der Grünen zum Endbericht der Enquete-Kommisssion niedergeschlagen.
Begründet und gestützt wird diese Argumentationslinie in einem Gutachten, das der (kirchliche) hessen-nassauische Sekten- und Weltanschauungsbeauftragte Dr. Fritz Huth im März 1998 außerdienstlich für "Bündnis 90/ Die Grünen" angefertigt hat. Seine diesbezügliche Darlegung gipfelte in der Ausführung "Schließlich sind mir Fälle bekannt, wo sogenannte 'Sekten-Opfer' über Jahre von Weltanschauungs-Beauftragten auf unzähligen Veranstaltungen 'vorgeführt' wurden, in dem Moment, wo sich eine andere Deutung ihrer eigenen Geschichte entwickelte, die mit der der Weltanschauungs-Beauftragten nicht mehr übereinstimmte, aber 'fallengelassen' wurden. Es geht hierbei auch um den 'Betroffenheitskult', der nichts mit objektiver Aufklärung, sondern mit Sensations-Mache und Effekthascherei zu tun hat.
Das kann so weit gehen, daß Vertreter/innen verschiedener Anschauungsweisen, z.B. über die Scientology-Organisation, sich öffentlich über Jahre hinweg 'bekriegen', beleidigen und verletzen. Hier ist die Frage zu stellen, ob die 'Operationalisierung' von Menschen, die durch ihren Kontakt mit 'sogenannten Sekten und Psychogruppen' geschädigt sind, durch Interessensgruppen in unserer Gesellschaft hinnehmbar ist."
Diese Argumentation ist dann im Sondervotum der Grünen und in der praktischen Politik der Grünen gegenüber kirchlichen Sektenbeauftragten und gegenüber Sektenaussteigern wirksam geworden und in das Sondervotum der Grünen zum Endbericht der Enquete-Kommission des 13. Deutschen Bundestages eingeflossen.
Verschiedene kirchliche Beauftragte waren der Meinung, daß es sich hier neben einem Angriff auf die Betroffenen vor allem um die Desavouierung der kirchlichen Beauftragten handelt und zwar durch einen dienstrechtlich relevanten Vorwurf. Man könnte den Anwurf sogar als den für ordinierte Seelsorger schwerwiegenden öffentlichen Vorwurf des Bruchs ihres Ordinationsversprechens und der Verletzung ihrer Hirtenpflicht betrachten.
Da diese Vorwürfe eine unerträgliche Belastung der Zusammenarbeit mit Betroffenen, aber auch mit Kollegen darstellt, habe ich Herrn Dr. Huth um Stellungnahme gebeten. Er hat mir mit Schreiben vom 11.12.1998 mitgeteilt "Mit dem von Ihnen zitierten Satz aus meinem Gutachten für Bündnis 90/Die Grünen habe ich nicht Sie gemeint".
Dr. Huth hielt aber daran fest, daß es Kollegen gebe, die sich entsprechend verhalten hätten und weigerte sich, weitere Entlastungen zu erteilen, "da auf diese Weise - sozusagen 'via negationis' - sich der Kreis der betreffenden Kollegen/innen immer mehr eingrenzen läßt."
Inzwischen hat Herr Dr. Huth zu seinem Gutachten erklärt:
"Ich habe keine Erkenntnisse, die die zitierte Behauptung auf Seite 40 stützen;
mir sind keine Fälle bekannt, wo sogenannte 'Sekten-Opfer' über Jahre von Weltanschauungs-Beauftragten auf unzähligen Veranstaltungen 'vorgeführt' wurden, in dem Moment, wo sich eine andere Deutung ihrer eigenen Geschichte entwickelte, die mit der der Weltanschauungs-Beauftragten nicht mehr übereinstimmte, aber 'fallengelassen' wurden.
Ich möchte auf diesem Hintergrund den erwähnten Satz aus meinem Gutachten nicht weiter aufrechterhalten und nehme ihn als unzutreffend und unwahr zurück".
Er hat dies in einem Schreiben an einige Elterninitiativen mitgeteilt. Damit sind auch alle seine anderen Vorwürfe eines angeblichen "Betroffenheitskultes" und der angeblichen "Operationalisierung von Menschen" vom Tisch.
Leider gibt es zur Zeit noch keine Hinweise darauf, daß diese Rücknahme einer entscheidenden Passage in dem Gutachten von Dr. Huth als unwahr auch zu einer Revision der Bewertung des Problemfelds durch die Grüne Parteiführung führen wird. (Eigener Bericht BD 2-99)
Satanismus
Nazipropaganda und Satanismus
Hendrik M. muß wegen Nazi-Propaganda wieder ins Gefängnis. Das Amtsgericht in Eisenach verurteilte den 23jährigen zu einer Haftstrafe von acht Monaten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
1993 hatte der heutige Student mit zwei Freunden seinen 15 Jahre alten Mitschüler Sandro B. ermordet. Der 23jährige saß deswegen bereits gut fünf Jahre hinter Gittern. Jetzt trug er bei einem Konzert im thüringischen Behringen NS-Symbole an seiner Kleidung und rief gemeinsam mit anderen Nazi-Sprüche. (vgl. BD 4-98, S.24)
Der Richter warf dem Verurteilten vor, nichts dazugelernt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft gefordert, während die Verteidigung eine Geld- oder Bewährungsstrafe gefordert hatte. (Oranienburger Generalanzeiger, 15.7.99)
Transzendentale Meditation (TM)
Weiter Standort Berlin gesucht bei
Die Transzendentale Meditation sucht nach Maklerberichten auch im Umland von Berlin eine Immobilie mit Unterbringungsmöglichkeiten für 1.000 bis 1.500 Personen für ein bis zwei Jahre. Dabei sollen Speiseräume mit ca. 500 Sitzplätzen, Schulungsräume, Versammlungshallen und Sporthallen mit 2.000 qm Nutzfläche sein. Das "Vedische Friedenskorps" denkt an leerstehende Schulungsanlagen, militärisch genutzte Gebäude, ehemalige DDR-Ferienlager, oder ähnliches.
In der letzten Zeit hatte es auch - Ende Oktober gescheiterte - Bemühungen gegeben, eine "Maharishi Universität" in Rheinsberg zu etablieren. Mehr als 200 Millionen DM sollten hierfür eingesetzt werden.
(Eigener Bericht BD 9.11.1999)
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