Christliche Sekten - eine Übersicht
Das kirchenoffizielle "Handbuch Religiöse Gemeinschaften" der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) rechnet in der 5. Auflage (2000) zu den christlichen Sekten, also zu den Gemeinschaften, die mit christlichen Überlieferungen wesentliche außerbiblische Wahrheits- und Offenbarungsquellen verbinden und in der Regel ökumenische Beziehungen ablehnen, die folgenden, hier in alphabetischer Reihenfolgeaufgeführten Gemeinschaften:
- Apostelamt Juda / Gemeinschaft des göttlichen Sozialismus
- Bruno Gröning Freundeskreis
- Christengemeinschaft (eine anthroposophisch geprägte Gemeinschaft)
- Christliche Gemeinschaft Hirt und Herde
- Christliche Wissenschaft / Christian Science (eine christliche Sekte, die "positives Denken" und "metaphysisches Heilen" praktiziert und alle Krankheiten, Alter und Tod für "Irrtum und Täuschung" hält, die aber nicht wegen des Namensgleichklangs mit der Pseudo-Religion "Scientology" verwechselt werden sollte)
- Gemeinschaft in Christo Jesu / Die Lorenzianer
- Internationale Gemeinden Christen / International Churches of Christ (ICOC) / Boston Church of Christ
- Johannische Kirche
- Neuapostolische Kirche
- Unitarier
- Zeugen Jehovas (bekannt durch ihre Zeitschriften Wachtturm und Erwachet).
Christliche Sekten - Rechtliche Situation in Deutschland
Christliche Sekten sind in Deutschland z.T. als eingetragene Vereine ("e.V.") registriert, zusätzlich haben sie selbst oder ihre Fördervereine sich meist vom Finanzamt für Körperschaften die "Gemeinnützigkeit" anerkennen lassen - ein zunächst rein formaler Akt, der die Übereinstimmung der Satzungsformulierungen mit den entsprechenden steuerlichen Bestimmungen feststellt.
Zum Teil wurden christliche Sekten in den einzelnen Bundesländern von den jeweiligen Landesparlamenten oder Landesregierungen die Rechte von Körperschaften öffentlichen Rechts verliehen (Beispiel: Neuapostolische Kirche in allen Bundesländern; Johannische Kirche in Berlin).
Die Verleihung der Körperschaftsrechte ist wirksam für das jeweilige anerkennende Bundesland. Allerdings ergeben sich sogleich verbesserte Wirkungsmöglichkeiten in allen Bundesländern, da eine Körperschaft öffentlichen Rechts in allen Bundesländern rechtsfähig ist.
Religiöse Organisationen werden durch die Verleihung der Körperschaftsrechte von staatlicher Seite den großen Kirchen rechtlich gleichgestellt, da sie damit die gleichen Privilegien wie diese erhalten. So sind auch die christlichen Sekten dann ggF. z.B. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, SGB VIII, anerkannt.
Die Gesetze reden zwar da und dort auch von "Kirchen", womit die christlichen Kirchen gemeint sind; in den einschlägigen Artikeln der WRV (136,137,138,139,141) ist aber nach der Feststellung in WRV 137,1 "Es besteht keine Staatskirche" durchgängig von "Religionsgesellschaften" die Rede.
Nach Art. 141 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG werden weitgehende Wirkungsmöglichkeiten allen Religionsgesellschaften eröffnet, unabhängig davon, ob sie sich als Vereine (WRV 137,4) konstituiert haben oder (nach WRV 137,5) Körperschaften des öffentlichen Rechts sind oder wurden:
"Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist." (WRV 141)
Keine Sekte mehr?
Die oft noch als christliche Sekte eingestuften Mormonen mit ihrem "Evangelium vom Ewigen Fortschritt" werden im Handbuch Religiöse Gemeinschaften (HRG) nicht mehr als christliche Gruppe eingestuft, sondern eingereiht unter Synkretistische Neureligionen und Bewegungen, das sind "Organisationen und Bewegungen, die Elemente verschiedener Religionen und Weltdeutungssysteme miteinander verbinden". Der Grund: der inhaltliche Bezug zum Christentum ist in dieser Neuoffenbarungsreligion kaum noch erkennbar ist; in dieser Rubrik finden sich jetzt
- Afro-brasilianische Kulte
- Kinder Gottes / Children of God / Die Familie
- Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage / Mormonen
- Munbewegung
- Orden Fiat Lux
- Universelles Leben
Dagegen sind auch einige Gemeinschaften "aufgestiegen" in die HRG-Rubrik.
Sondergemeinschaften
Als Sondergemeinschaften werden bezeichnet "Gemeinschaften, die teilweise Beziehungen zu den Kirchen haben, aber Sonderlehren vertreten, die in einigen Fällen auch sektiererische Züge tragen; bei einigen dieser Gemeinschaften sind die Mitglieder zugleich Glieder der Landeskirche".
- Apostelamt Jesu Christi
- Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten
- Katholisch-apostolische Gemeinden
- Lorber-Bewegung / Lorber-Gesellschaft / Lorberianer
- Neue Kirche / Swedenborgianer
- Weltweite Kirche Gottes
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