US-Diplomatie und Scientology
US-Außenministerium mischt sich in Probleme zwischen dem Hamburger Bauamt und der Scientology-Organisation (SO) ein
US-Außenministerium mischt sich in Probleme zwischen dem Hamburger Bauamt und der Scientology-Organisation (SO) einDie SO-Führung hat - mit Hilfe einer dubiosen "Waterfront"-Grundstückverwaltungsgesellschaft (Sitz Potsdam) - für ihre Hamburger Niederlassung ein Bürohaus in der Hamburger Domstraße 9, unweit des Hamburger Rathauses gekauft. Der Berliner Dialog hat in Heft 4-1999 darüber berichtet. Die Hamburger Scientology-Niederlassung zog in das neue Haus um, nachdem sie, wie FOCUS schreibt, "ihre alte Bleibe in Folge einer Räumungsklage wegen Mietschulden in Millionenhöhe hatte aufgeben müssen."
Nun wird das Gebäude von den Hamburger Scientologen für ihre Zwecke umgebaut - mit Saunaanlage im Keller und "Kapelle" für angebliche Andachten. Das Problem ist nur: Umbauten und Nutzungsveränderungen sind genehmigungspflichtig.
Axel Kitzinger berichtet im FOCUS 52/1999 "Da beim zuständigen Bauprüfamt Hamburg-Mitte kein Antrag eingereicht worden war, besuchte eine Mitarbeiterin des Amts die Scientology-Zentrale, um sich einen Überblick über die Baumaßnahmen zu verschaffen, und dem Scientology-Verein eine Frist zu nennen, die nötigen Papiere vorzulegen." Die Reaktion darauf war schnell und ungewöhnlich.
Kitzinger im FOCUS:
"Nur 48 Stunden nach dem Besuch meldet sich Michael Budig bei der Scientology-Beauftragten des Hamburger Senats, Ursula Caberta, um sich über den Konflikt zu informieren. Budig hat nichts mit der Sekte zu tun, er arbeitet als Referent für Politik und Wirtschaft im amerikanischen Generalkonsulat in Hamburg.
Die diplomatische Vertretung sei vom State Department in Washington angewiesen worden, sich um diesen Fall zu kümmern.
Ein erstaunlicher Vorgang. Da hat ein deutscher Verein, die Scientology Kirche Hamburg e.V., Ärger mit einem örtlichen Bauamt, und es schaltet sich das amerikanische Außenministerium ein. Das Konsulat erklärt ausweichend, man sei der Verpflichtung nachgekommen, sich bei Problemen von US-Bürgern zu erkundigen. Allerdings hatte sich, so Budig zu Caberta, neben dem State Department nur die Präsidentin von Scientology Hamburg, Gisela Hackenjos, an ihn gewandt. Und die verfügt auch nach Kenntnis von Budig nicht über einen amerikanischen Paß." Inzwischen sah sich die Hamburger Senatskanzlei veranlaßt, in einem Brief an den US-Generalkonsul auf die deutsche Rechtslage hinzuweisen.
Caberta weist US-Kritik an Sicherheitssystem gegen SO-Technologie zurück
Die Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology (AGS) der Hamburger Innenbehörde, Ursula Caberta, hat Kritik der US-Handelsbeauftragten Charlene Barshefsky an der sogenannten Technologie-Erklärung der AGS zurückgewiesen. Die Handelsbeauftragte hatte sich in Washington zu einem sogenannten deutschen "Sektenfilter" geäußert und die Besorgnis der US-Regierung über dieses Vergehen in der Bundesrepublik Deutschland vorgetragen. Die internationale Führung der Scientology-Organisation hat sich - so heißt es in einer Pressemitteilung - über diese Stellungnahme gefreut.
In einer Pressemitteilung der Hamburger Innenbehörde vom 9. Mai 2000 heißt es dazu:
"Man kann die Freude auf Seiten der Scientologen verstehen, denn durch diese Äußerungen der US-Handlungsbeauftragten wird wieder einmal deutlich, daß es der durch die deutschen Verfassungsschutzbehörden beobachteten Organisation wieder einmal gelungen ist, in den USA gezielte Desinformationen zu verbreiten", sagte Caberta. Es sei davon auszugehen, daß die Verantwortlichen in den USA über die in der Bundesrepublik Deutschland zur Abwehr von Gefahren durch die Scientology-Organisation eingesetzte sogenannte "Technologie-Erklärung" nicht ausreichend informiert sind. Wie das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 07.04.2000 (Az.: -16 VG 2913/97-) entschieden hat, war die Klage der Scientology-Organisation in Deutschland gegen die von der Behörde für Inneres - Arbeitsgruppe Scientology - bei Beratungsbedarf empfohlene Erklärung unzulässig. Auch die von zwei Mitgliedern der Organisation eingereichte Klage wurde abgewiesen. Geradezu irreführend sei der gewählte Begriff "Sektenfilter", sagte Caberta weiter. "Nur Firmen und Institution en, die nach der Technologie von Scientology-Gründer L. Ron Hubbard arbeiten und somit in der Regel dem World Institute of Scientology Enterprises zuzurechnen sind, werden mit der empfohlenen Erklärung konfrontiert. Es handelt sich um eine Erklärung, die vor dem Eindringen und dem Verbreiten der menschenverachtenden und gegen die freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichteten Ideologie der Scientology-Organisation schützen soll."
(Q: Behörde für Inneres, Presse- und Informationsstelle, Hamburg, den 9. Mai 2000)
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