Immer wieder wird von Psychokulten und Organisationen wie Scientology die Behauptung aufgestellt, deutsche Elterninitiativen würden in der Auseinandersetzung mit Jugendreligionen, Kulten und Sekten zu ungesetzlichen Mitteln greifen und z.B. mit Kidnapper-Methoden und gewaltsamem sogenannten "Deprogramming" arbeiten. Man sollte nicht übersehen, daß die umstrittenen Kulte damit nur eine "Retourkutsche" fahren, wie es von den Scientologen zur Kritikerbekämpfung vorgesehen ist: Die Kritiker werden zur Ablenkung mit dem beschuldigt, was Sachkenner und Betroffene den Kulten begründeterweise vorwerfen: Entmündigung, Psychomutation, Indoktrination, Fremdbestimmung.
Die Haltung der Elterninitiativen in Deutschland ist seit vielen Jahren eindeutig. Wir dokumentieren sie hier im Wortlaut eines Beschlusses der Berliner Initiative von 1982.
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Erklärung der Elterninitiativen zum sog. "Deprogramming"
("Münchener Erklärung")
Die Eltern- und Betroffeneninitiative gegen psychische Abhängigkeit für geistige Freiheit Berlin e.V. (EBI) lehnt das sogenannte Deprogramming, das auf Freiheitsentzug und seelischem oder äußerem Druck aufbaut, kompromißlos ab.
Warnung vor "Deprogramming"
Sie warnt alle Eltern, ihre Kinder einer solchen Prozedur zu unterziehen.
Berufsmäßige Deprogrammer, die ihre Dienste anbieten, sollten sofort abschlägig beschieden und das Angebot bei der EBI gemeldet werden.
Die EBI warnt, Jugendliche durch eine Prozedur zu gefährden, die einer Gehirnwäsche gleichkommt. Die EBI weist auch darauf hin, daß eine der Folgen sogar eine verstärkte Bindung an die Jugendreligion oder Sekte sein kann, aus deren Fängen man den Angehörigen gerade retten möchte. Bei ungesetzlichem Vorgehen ist auch damit zu rechnen, daß erhebliche rechtliche Folgen (sowohl im zivilrechtlichen wie im strafrechtlichen Bereich) auf die Eltern oder die das Deprogramming veranlassenden Angehörigen zukommen können.
Gegen Diffamierung von Betroffenen
Gleichzeitig weist die EBI mit Entschiedenheit alle Versuche zurück, die Angehörigen zu diffamieren und zu verunglimpfen, die in ihrer Not keinen anderen Weg gesehen haben als den eines Deprogrammings. Verleitet durch die Angst um Kind oder Partner und durch schlechte Ratgeber, haben sie sich große Gewissensnöte und erhebliche Kosten und Mühen aufgebürdet, um dem Kind oder Angehörigen zu helfen. Große Angst und eine kleine Hoffnung haben sie dazu getrieben.
Sie zu be- oder verurteilen steht allein den juristischen Institutionen zu.
Psychokulte betreiben Deprogramming und Indoktrination
Auf keinen Fall sollten die Sekten und Jugendreligionen, die selbst mit ihren "Missionierungsmethoden" eine gefährliche Form des Deprogramming und der Seelenwäsche betreiben und dadurch erst die Grundlage für das von Sorge gekennzeichnete Handeln der Eltern und Angehörigen schaffen, über diese Vorgänge urteilen.
Gruppen, die durch ihre Indoktrinationsmethoden das Recht des Individuums auf wirkliche Religionsfreiheit verletzen, haben auch kein Recht, sich als angebliche Hüter der Religionsfreiheit aufzuspielen.
Doch weist die EBI noch einmal deutlich darauf hin, daß das unrechte Handeln der Jugendreligionen und Sekten keine Berechtigung begründet, seinerseits dagegen mit unrechtmäßigen Mitteln vorzugehen.
Nur eine entschiedene und deutliche Aufklärungsarbeit trägt die Chance in sich, auf lange Sicht das Wirken der Jugendreligionen und extremen Sekten einzudämmen.
Anmerkung
Die Mitgliederversammlung der "Elterninitiative gegen psychische Abhängigkeit und religiösen Extremismus Berlin e.V.", heute: Eltern- und Betroffeneninitiative gegen psychische Abhängigkeit für geistige Freiheit Berlin e.V. (EBI), hat am 14. 11. 1982 angesichts von Pressemeldungen und Anfragen aus den Reihen der Mitgliedschaft sowie an den Verein ergangener Deprogramming-Angeboten die "Münchener Erklärung" (sie wurde ursprünglich von der Münchener Elterninitiative verfaßt) beraten und einstimmig angenommen und seitdem verschiedentlich den Inhalt bekräftigt. Sie ist auch heute für die Eltern- und Betroffeneninitiative gegen psychische Abhängigkeit für geistige Freiheit Berlin e.V. ebenso wie für andere Initiativen in Deutschland maßgeblich.
Copyright für die "Münchener Erklärung": Vorstände der EBI e.V. Berlin und der Elterininitiative e.V. (EI) München. Kopieren und ungekürzter Nachdruck gestattet bei Quellenhinweis:
"Münchener Erklärung". Aus Berliner Dialog 4/98, (c) EBI Berlin e.V. und Elterninitiative e.V. (EI) München.
Kontakt: D-80079 München, Postfach 100 513, Fon: 089-5595-610, Fax: 089-5595-613 oder 0831-69306
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