SO-Führer Heber Jentsch rief zum Marsch nach Berlin auf Foto: Johannes Aagaard
Menschenrechtsbeschwerde abgewiesen
Die Europäische Menschenrechtskommission hat einen angeblichen
Scientology-Diskriminierungsfall abgelehnt, weil die Organisation nicht die
Rechtswege in Deutschland ausgeschöpft hat. Die SO hatte sich wegen
angeblicher umfassender Diskriminierung in Deutschland beschwert. (Q:
Reuters, dpa u.a. 9.4.97)
Scientology: Neues Magazin in den französischen
Kiosken
Das Magazin "Terra Incognita" erscheint vierteljährlich. Die erste
Nummer liegt bereits bei Zeitungsverteilern aus. Es wird vom
Scientology-Verlag "New Era" herausgegeben, behauptet aber, unabhängig
von scientologischem "Gedankengut" zu sein. Nr. 1 ist allerdings zum
Großteil dem Lob des
übermenschlichen Genie des Lafayette Ron Hubbard gewidmet. Die "Terra
incognita" scheint die bisher unerforschte innere Welt des Menschen zu sein,
die von LRH entdeckt worden sei. E.K.
Kanadische SO belästigt kritischen
Religionssoziologen
Prof. Stephen Kent, University of Alberta, Kanada, wird nach seiner Rede
beim Kirchentag in Deutschland, vor Berliner Studenten der
Religionswissenschaft, sowie bei einem Hearing der Konrad-Adenauer-Stiftung
in Bonn, von Scientologen belästigt. Vor der Universität in
Edmonton kam es Anfang September zu Demonstrationen.
Über Stephen Kent wurden an die Universitätsleitung
Flugblätter verleumderischen Inhalts ("dead agenting") verteilt.
Deutscher Bundesrat: Vereinsrechtliche Ermittlungen gegen SO
Der Bundesrat, die Vertretung der deutschen Bundesländer, hat am
26.9.97 eine von Bayern und Baden-Württemberg eingebrachte
Entschließung gefaßt, in der die Bundesregierung u.a.
aufgefordert wird, ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die SO
einzuleiten, um strafbare Handlungen der Organisation aufzudecken. Der
Bundesrat sei nicht bereit, "vor der scientologischen Diffamierungskampagne
gegen Deutschland einzuknicken" sagte der bayrische Innenminister Dr.
Günther Beckstein. Er appellierte an die Bundesregierung, auf
europäischer und internationaler Ebene gegen die SO aktiv zu
werden.(FAZ, 27.9.97)
Beobachtung der SO im Ausland durch BND erwogen
Die deutsche Bundesregierung erwägt die Beobachtung der
Scientology-Organisation durch den Bundesnachrichtendienst (BND) im Ausland.
Der BND ist der deutsche Auslandsnachrichtendienst. Eine Entscheidung sei
aber noch nicht getroffen worden, sagte der stellvertretende
Regierungssprecher Schmülling. (FAZ, 27.9.97)
Schweizer Bundesgericht gegen Scientology-Privatschule in der
Schweiz.
Endgültig wurde jetzt dem Verlangen der Scientologen auf
Einrichtung einer Ziel-Privatschule in der Schweiz eine Absage erteilt. Der
Bericht über das Urteil des Schweizer Bundesgerichts im Züricher
Tagesanzeiger ist im Internet unter
http://www.tages-anzeiger.ch/archiv/97august/970826/63312.HTM [Stand 28. 11. 1998]
zu finden. Sechs Jahre lang hatte Scientology mit der Züricher Schulbehörde um die Einrichtung der Schule gekämpft. Das Bundesgericht in Lausanne bestätigte den Beschluß des Züricher Verwaltungsgerichts, wonach die scientologische Trägerschaft der Schule "nicht vertrauenswürdig sei". Es dürfe den Schulbehörden nicht verwehrt sein, nur solchen Personen oder Organisationen eine Schulbewilligung zu erteilen, von denen sie die redliche Erfüllung der ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben erwarten könne. Das Gericht nennt in seinem Urteil konkrete Vorfälle, in denen Scientologen u.a. zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, weil sie einem geistig Behinderten 60.000 Schweizer Franken für Kurse abgenommen hatten.