Weiter soll geklärt werden, ob in der Einrichtung gegen das deutsche Heilpraktikergesetz verstoßen wurde. Und ob Drogenabhängige unter Anwendung von Gewalt "therapiert" wurden. "Wegen eben dieses Vorwurfs sind 'Narconon'-Mitarbeiter der inzwischen geschlossenen Einrichtungen in Berlin und am Schliersee bereits angeklagt worden" erinnert das Flensburger Tageblatt vom 1. 6. 1996. In einem epd-Bericht vom 6. Juni 1996 wurde darauf hingewiesen, daß Narconon-Mitarbeiter in Deutschland bereits mehrmals wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz verurteilt worden seien. Der Hamburger Rechtsanwalt Ralf Burmester geht daher davon aus, daß auf Narconon umfangreiche Regressforderungen zukommen. Wegen der "Nichtigkeit" der mit der Einrichtung geschlossenen Verträge könnten möglicherweise alle Gelder, die jemals bei Narconon eingezahlt wurden, zurückverlangt werden, meint der Rechtsanwalt.
In diesem Zusammenhang wies der Beauftragte der schleswig-holsteinischen Landesregierung für Psychokulte, Hans-Peter Barthels, darauf hin, daß sowohl Landeswie auch Bundesregierung von einer Teilnahme am "Narconon"-Programm abraten würden. Zu der bereits bestehenden Sucht könne eine "geistige und materielle Abhängigkeit kommen".