Kann der CAN Konkurs noch kippen?

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Scientology-Anwalt im entscheidenden Prozeß - Scientology-Prozeßflut

von Tilman Hausherr

  1. CAN an versuchter Deprogrammierung nicht beteiligt
  2. Prozeßkampagne gegen CAN bis zur Pleite
  3. Anschriften von Elterninitiativen und ähnliche Gruppen in Deutschland
  4. Anschriften von Elterninitiativen und auml;hnlichen Einrichtungen in Österreich und der Schweiz

Das amerikanische Sekteninformations-Netzwerk CAN (cult awareness network) mußte Mitte Juni Konkurs angemeldet. Dies ist das Ergebnis des Zivilprozesses den Jason Scott, Mitglied einer pfingstlerischen Gruppe (Life Tabernacle Church LTC) gegen seinen "Deprogrammierer" Rick Ross und gegen CAN führte. Das Geschworenengericht hatte CAN zu einem Schadensersatz von $1.000.000 verurteilt, sowie Rick Ross und seine Mitarbeiter zu $3.800.000.

Jason Scott wurde in dem Prozeß von Kendrick Moxon vertreten, dem hauseigenen Chefanwalt der Scientology-Organisation. Moxon ist kein Unbekannter: Er war einer der nicht angeklagten Mitverschwörer in dem Prozeß gegen neun Scientologen zu Ende der achtziger Jahren er hatte bei der Staatsanwaltschaft wissentlich eine falsche Schriftprobe eines Scientologen überreicht.

In einer Presse-Erklärung von Scientology wird Moxon dagegen als "Kämpfer für Bürgerrechte und Religionsfreiheit" bezeichnet.

CAN an versuchter Deprogrammierung nicht beteiligt

CAN war an der "Deprogrammierung" nicht beteiligt die Mutter des Mitglieds der Pfingstlergruppe Jason Scott, hatte jedoch durch ein Mitglied einer lokalen CAN Organisation Rick Ross genannt bekommen, um ihre beiden minderjährigen Söhne aus der Sekte zu holen.

Später engagierte sie Rick Ross von sich aus ein weiteres Mal, um auch ihren erwachsenen Sohn aus der Sekte herauszuholen. Er flüchtete jedoch und erstattete Anzeige. Rick Ross wurde zwar in dem Strafprozeß freigesprochen, verlor jedoch den Zivilprozeß.

Prozeßkampagne gegen CAN bis zur Pleite

CAN hat sich seit 1991 in über 50 Prozessen gegen Scientology und Scientologen verteidigen müssen, überwiegend mit Erfolg. Die finanzielle Belastung war jedoch enorm, da in den USA der "Verlierer" eines Prozesses nur in ganz seltenen Fällen die Kosten des Gewinners trägt.

Vor der Pleite hatte CAN zunächst Schutz in einem Vergleichsverfahren gesucht; auf Antrag von Moxon ordnete das Gericht jedoch schließlich den Konkurs an.

Es besteht nun die Gefahr, daß Scientology sämtliche Unterlagen von CAN erhält, falls diese Unterlagen von dem Konkursverwalter als "Wert" betrachtet werden und versteigert werden.

Darunter sind Dokumentationen über Sekten und Kulte aus 25 Jahre, vor allem aber auch die Namen und Unterlagen der Leute, die CAN jemals um Hilfe ersucht haben. (Ironischerweise fragten nur etwa 1-3 % der CAN-Klienten nach Informationen über "Deprogramming". Es besteht auch die Gefahr, daß der Name "CAN" und deren zentrale Telefon-Nummer im Zuge des Konkursverfahrens versteigert werden könnte die Scientologen könnten den Namen und die Nummer aufkaufen, und die Hilfe suchenden Anrufer selbst "behandeln".

CAN wurde 1974 in Denver von betroffenen Familien und ehemaligen Sektenmitgliedern gegründet, damals noch unter dem Namen "CFF" - Citizen's Freedom Foundation und wurde 1978 als gemeinnützig anerkannt. Eine der prominentesten Vorsitzenden war Patricia Ryan, Tochter des in Jonestown ermordeten US-Abgeordneten Leo Ryan.

Zwei kleine gute Meldungen zum Schluß: die lokalen CAN Organisationen werden ihre Arbeit fortsetzen können; CAN's Berufungsantrag gegen das Urteil soll voraussichtlich gegen Ende August eingereicht werden.


Tilman Hausherr, 26,
hat eine der weltweit bekanntesten Homepages über Scientology im Internet: http://www.snafu.de/ ~tilman/; seine email-Adresse: tilman@berlin.snafu.de

Wohin kann man sich wenden?

Anschriften von Elterninitiativen und ähnliche Gruppen in Deutschland:

BAYERN:
Elterninitiative zur Hilfe gegen seelische Abhängigkeit und religiösen Extremismus (EI) e.V., D-80079 München, Postfach 100 513, Fon: 089/ 559 5610 und Fax: 0831/ 69306 und 089/ 559 5613 BERLIN, BRANDENBURG, MECKLENBURG-VORPOMMERN:

Eltern- und Betroffeneninitiative gegen psychische Abhängigkeit - für geistige Freiheit Berlin e.V. EBI, D-14165 Berlin-Zehlendorf, Heimat 27 Fon: 030/ 818 32 11

SCHLESWIGHOLSTEIN, NORD-NIEDERSACHSEN, HAMBURG, MECKLENBURG:
Elterninitiative in Hamburg u. Schleswig-Holstein zur Hilfe gegen seelische Abhängigkeit und Mißbrauch der Religion e.V., c/o Pastor D. Bendrath, D-23556, Lübeck, Brahmsstr. 20 f, Fon: 0451/ 447 86

NORDRHEIN-WESTFALEN:
Arbeitskreis Sekten e.V. Herford Verein zur Bekämpfung geistiger und seelischer Abhängigkeit c/o Diakonisches Werk, Auf der Freiheit 25, D-32052 Herford, Fon: 05221/ 599 857 Fax: 05221/ 599 875

SACHSEN, SACHSEN-ANHALT:
Eltern- und Betroffeneninitiative gegen psychische Abhängigkeit Sachsen e.V., Wasserturmstr. 68, D-04299 Leipzig, Fon: 0341/ 8775120, Fax: 0341/ 479 11 68

Anschriften von Elterninitiativen und auml;hnlichen Einrichtungen in Österreich und der Schweiz:

ÖSTERREICH:
Gesellschaft gegen Sektenund Kultgefahren, A-1020 Wien/Österreich, Obere Augartenstr. 26-28, Fon: 0043/1/ 332 75 37

SCHWEIZ:
INFOSEKTA, Informations- und Beratungsstelle für Sekten und Kultfragen, Schweighofstr. 420, CH-8055 Zürich, Fon: 00411/ 451 52 52 Fax: 00411/ 4515254

Dialog Center International heißt eine internationale, ouml;kumenische &Einrichtung für Dialog und religiöse Information mit Hauptsitz in Aarhus/Dänemark. Anschriften:

DCI-Zentrale: Katrinebjergvej 46, DK 8200 Aarhus N, Fon: 0045-86/ 10 54 11, Fax: 0045-86/ 10 54 16, email: infodci.dk;

DCI Deutschland-Berlin: Heimat 27, D-14165 Berlin, Fax: 030/ 815 47 96, e-mail: gandow@dialogzentrum.de

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