"Der Deutsche Bundestag setzt gemäß §56 seiner Geschäftsordnung (GO-BT) eine Enquete-Kommission zu den durch neuere religiöse und weltanschauliche Bewegungen, sogenannte Sekten und Psychogruppen, entstandenen Problemen ein. Die Enquete-Kommission soll die zunehmende gesellschaftliche Bedeutung des Entstehens und der Ausbreitung dieser Organisationen sowie die durch sie hervorgerufenen Gefahren und Konflikte untersuchen und Entscheidungsvorschläge für den Deutschen Bundestag erarbeiten.
I. Seit Mitte der 70er Jahre treten in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend sogenannte Sekten und Psychogruppen in unterschiedlichen Formen in Erscheinung. Der Deutsche Bundestag befaßte sich in jüngster Zeit, insbesondere im Zuge der Beratungen einer Reihe von Petitionen besorgter und betroffener Bürgerinnen und Bürger mit dem Auftreten dieser Organisationen. Ihren offiziellen und inoffiziellen Untergliederungen, ihrem Einfluß auf Mitglieder und Außenstehende sowie auf gesellschaftliche Teilbereiche. Die in diesen Petitionen geführten Klagen betrafen vor allem
Im Hinblick auf die im Zuge der Petitionsverfahren aufgetretenen ungeklärten Rechtsfragen hat der Petitionsausschauß wiederholt die Untersuchung des Problemfeldes durch eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages empfohlen.
II. Dies nimmt der Deutsche Bundestag zum Anlaß, eine Enquete-Kommission einzusetzen, die sich mit dem Problemfeld der neueren religiösen und weltanschaulichen Bewegungen, sogenannte Sekten und Psychogruppen, auseinandersetzt. Sie hat die Aufgabe, Informationen von und über sogenannte Sekten und Psychogruppen einzuholen, zu bündeln und aufzuarbeiten. Sie soll den gesellschaftlichen Hintergrund der Entstehung und Ausbreitung des Phänomens analy- sieren, eine bewertende Bestandsaufnahme der Ziele und Praktiken der Organisationen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Probleme erstellen und unter Überprüfung der Möglichkeiten und Grenzen staatlichen Handelns den aktuellen und absehbaren Handlungsbedarf feststellen. Sie soll Empfehlungen geben für gesetzgeberische, administrative und sonstige Maßnahmen in Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen sowie von anderen betroffenen gesellschaftlichen Institutionen.
III. Die Kommission soll dabei die folgenden Aspekte des Themas schwerpunktmäßig behandeln:
1. Analyse von Zielen, Aktivitäten und Praktiken der in
der Bundesrepublik Deutschland agierenden sogenannten Sekten und
Psychogruppen
Die Analyse soll
Die Enquete-Kommission soll hierzu
3. Probleme von Mitgliedschaft und Ausstieg
Die Mitgliedschaft kann nicht nur zu Problemen für das einzelne
Sektenmitglied, sondern auch für dessen Angehörige und Freunde
sowie zu Problemen in Unternehmen, Verbänden, Interessenvertretungen
und anderen Institutionen führen. Von besonderer Bedeutung sind
Sozialisationsprobleme und familienrechtliche Konfliktfälle. Auch wenn
die Betroffenheitssituationen unterschiedlich sind, ist der Umgang mit den
jeweiligen Problemen oder deren Lösung ohne eine entsprechende
Hilfestellung nicht zu bewältigen. So gilt es für die Kommission,
die durch eine Mitgliedschaft verursachten Probleme und Folgen für alle
Betroffenen ebenso zu untersuchen, wie die Frage, welche Hilfsangebote zur
Verfügung stehen bzw. stehen sollten. Wichtig ist bei der Prüfung
von Möglichkeiten und Notwendigkeiten von Ausstiegshilfen, die
Erfahrungsberichte ehemaliger Mitglieder über von einigen
Organisationen ausgeübten Druck, die psychische Situation von
Mitgliedern sowie ihre Chancen und Möglichkeiten für die Zeit
"danach" zu berücksichtigen.
4. Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen unter
Berücksichtigung der bisherigen gesellschaftspolitischen
Auseinandersetzung
Die Kommission soll für den zukünftigen Umgang mit dem
Phänomen der sogenannten Sekten und Psychogruppen unter Einbeziehung
der damit tangierten gesellschaftlichen Institutionen kurzfristig umsetzbare
und grundsätzliche Handlungsempfehlungen geben. Sie soll dabei auch die
Frage beantworten, ob die bisherige gesellschaftspolitische Behandlung und
die pauschale Bezeichnung dieser Organisationen als Sekte oder Jugendsekte
der tatsächlichen Entwicklung und den Notwendigkeiten für eine
angemessene gesellschaftspolitische Auseinandersetzung entsprechen."
Provinzialpfarramt für Sekten- und Weltanschauungsfragen Berlin-Brandenburg in Verbindung mit BERLINER DIALOG und DIALOG CENTER INTERNATIONAL und die Konrad-Adenauer-Stiftung Berlin laden ein zum BERLINER OKTOBER-SEMINAR 1996 unter Schirmherrschaft des Bischofs von Berlin-Brandenburg, Prof. Dr. Wolfgang Huber "RELIGION, DEMOKRATIE, JUGEND" 2. Osteuropa-Seminar über Beratung im Bereich Jugendreligionen und Jugendokkultismus - Montag, 30. September 1996 bis Donnerstag, 3.Oktober 1995 Die Thematik wird in fünf Themenkreisen von Fachleuten aus ganz Europa bearbeitet: I. Beratung: Jugendliche und Jugendprobleme; Familien und Betroffene; Initiativen und ihre Beratungsprobleme II. Medien: Presse und Medien als Partner der Aufklärung oder als Zielobjekte und Kanäle der Kulte?
III. Wirtschaft: Zielpunkte totalitärer Bewegungen in Wirtschaft und Gesellschaft und Möglichkeiten der Abwehr durch Unternehmen und Gewerkschaften
IV. Kirche, Bildung, Ausbildung: Religion in den postkommunistischen Gesellschaften; Bildungsarbeit als Prävention; Kirchliche Beratungsarbeit in Deutschland.
V. Politik: Totalitäre Kulte als politische Herausforderung? Staatliche Handlungsmöglichkeiten - Prävention, Gegensteuern oder Schadensbegrenzung?
Teilnehmerkreis:
Jugendpolitiker und Berater/innen aus Osteuropa und Deutschland; Pfarrer und
kirchliche Mitarbeiter, Pädagogen, Katecheten, kirchliche Beauftragte
für Sektenund Weltanschauungsfragen, besonders interessierte Personen.
Anmeldung für Teilnehmer aus Osteuropa: Bitte melden Sie sich sehr
schnell an. Wir brauchen Ihre baldige Anmeldung, um uns um Zuschüsse
für Reise und Aufenthalt kümmern zu können. Sobald wir eine
Anmeldung organisiert und akzeptiert haben, geben wir auf dem
schnellstmöglichen Wege eine Anmeldebestätigung und
übersenden die notwendigen Unterlagen für die Besorgung der
Reisepapiere.
Anmeldung und Kosten
für Teilnehmer aus Deutschland und Westeuropa: Die Teilnehmerzahl ist
begrenzt. Tagungsbeitrag: 360,DM, Einzelzimmerzuschlag 90,DM; Tagungsbeitrag
ohne Übernachtung: 240,DM (Ermäßigungen auf Anfrage).
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