Regierung darf berichten und warnen:
Familienministerium bekommt Recht gegen Psychogruppe
Das Oberverwaltungsgericht Münster wies in einer am 23. Mai
veröffentlichten Entscheidung den Einspruch der Psychogruppe "VPM"
(Verein für psychologische Menschenkenntnis), Hauptsitz Zürich,
gegen die Aufnahme in der geplanten Informationsschrift der Bundesregierung
über Jugendsekten und Psychogruppen zurück. Die Richter urteilten,
die kritische Würdigung des VPM in der Informationsschrift bewege sich
"im Rahmen eines willkürfreien, sachlichen Werturteils, das auf einem
vertretbar gewürdigten Tatsachenkern" beruhe. (Az.: 5B 168/94).
Experten gehen davon aus, daß nun der Veröffentlichung der seit
Herbst 1994 "überfälligen" Broschüre durch Bundesministerin
Noltes Ministerium nichts mehr im Wege steht.