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Die Redaktion ist stets an kritischen Stellungnahmen oder gar Berichtigungen aus dem Leserkreis interessiert.

Wir bringen hier eine Stellungnahme der Jehovas-Zeugen-Organisation "Wachtturm-Gesellschaft, Deutscher Zweig" zu einigen zum Teil weit zurückliegenden Berichten und Kommentaren des BERLINER DIALOG über Jehovas Zeugen bzw. die Wachtturmgesellschaft. Unsere Äußerungen waren nicht "unwahr", wir haben auch keine Unterlassungserklärung abgegeben.

Über die Äußerungen, zu denen Herr Werner Rudtke, Schriftführer der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, Deutscher Zweig, e.V. im Folgenden Stellung nimmt, war es zu Auseinandersetzungen zwischen dem Berliner Dialog und der Wachtturm-Gesellschaft gekommen. Um die Auseinandersetzungen beizulegen, haben wir vorgeschlagen, daß die Wachtturmgesellschaft die Möglichkeit wahrnimmt, selbst zu den von ihr kritisierten Äußerungen Stellung zu nehmen.

Da eine Gegendarstellung nicht mehr verlangt werden konnte, weil die dafür vorgesehenen Fristen bereits lange verstrichen waren, hat die Redaktion von sich aus der Wachtturm-Gesellschaft angeboten, eine Stellungnahme zu den Artikeln im Berliner Dialog abzugeben und den Abdruck dieser Stellungnahme zugesichert.

Wir betonen, daß unsererseits kein Interesse daran besteht, über Jehovas Zeugen Unzutreffendes zu berichten, daß wir aber die folgende Stellungnahme ungeprüft abdrucken. - Red.


Stellungnahme der Wachtturm-Bibel- und Traktat-Gesellschaft, Deutscher Zweig, e.V.

1. zu Berliner Dialog Ausgabe 3/96, S. 17,

Artikel: "Jehovas Zeugen an der Haustür - Ratschläge zum Gespräch (I)":

In diesem Artikel des Berliner Dialogs wurde behauptet: "Über die Besuche wird genau Buch geführt. Dazu legen die für uns zuständigen Wachtturm-Verkündiger die Haus-zu-Haus-Notizen an, von denen ein Doppel auch in der jeweiligen örtlichen Gemeinde der Zeugen Jehovas geführt wird."

Hierzu möchten wir klarstellen, daß sogenannte Haus-zu-Haus-Notizen grundsätzlich nur von dem einzelnen Zeugen Jehovas für seinen persönlichen Gebrauch und nach seinem Ermessen verwendet werden. Es sind Vorkehrungen dafür getroffen, daß eine Weitergabe solcher persönlicher Notizen unterbleibt. Damit ist auch ausgeschlossen, daß ein "Doppel" dieser persönlichen Notizen in der jeweiligen örtlichen Gemeinde der Zeugen Jehovas geführt wird.

Um das Persönlichkeitsrecht einer Person zu wahren, die keinen Besuch von Jehovas Zeugen wünscht, wird die Adresse dieser Person aufgrund ihrer Willensbekundung in der jeweiligen örtlichen Gemeinde hinterlegt. Nur so kann sichergestellt werden, daß dieser Wunsch Beachtung findet.

Jehovas Zeugen haben in keiner Weise ein Interesse daran, eine Datensammlung oder vergleichbare Informationen über Menschen, die im jeweiligen Gebiet der örtlichen Gemeinde leben, zu haben.

2. zu Berliner Dialog Ausgabe 3/96, S. 17,

Artikel: "Jehovas Zeugen an der Haustür Ratschläge zum Gespräch (I)":

In diesem Artikel wurde die Behauptung geäußert: "Besonders, wenn wir den Zeugen Jehovas schon einmal Schriften abgenommen haben (die die Verteiler übrigens selbst bezahlen müssen), kann dies Folgen haben."

Hierzu stellen wir fest, daß niemand auch kein Zeuge Jehovas - für die Schriften der Zeugen Jehovas etwas bezahlen muß. Die Abgabe der von der WachtturmGesellschaft hergestellten Veröffentlichungen erfolgt völlig kostenfrei gegenüber jedermann, der Interesse daran zeigt, sie zu lesen.

3. zu Berliner Dialog Ausgabe 2/95, S. 33,

Artikel: "Jehovas Zeugen - Eine Religionsgemeinschaft wie jede andere auch?":

In diesem Artikel war behauptet worden: "Der damalige Zweigdiener Erich Frost verriet seine Untergebenen und deren Treffpunkte und überstand die Nazizeit ziemlich ungeschoren im Vergleich zu den von ihm Verratenen (vgl. Der Spiegel 30/1996), den kleinen und treuen Verbreitern des Wachtturms."

Hierzu möchten wir klarstellen, daß Herr Erich Frost als Zeuge Jehovas bis zum Zusammenbruch des Naziregimes unter deren unmenschlichen Verfolgungsmaßnahmen leiden mußte. So befand er sich vom 21. März 1937 bis zum 21. Juni 1937 in GestapoHaft in der Prinz-Albrecht-Straße in Berlin. Am 21. Juni 1937 kam er in das Zuchthaus Berlin-Plötzensee, von dort in ein Arbeitslager im Emslandmoor. Das Sondergericht Berlin verurteilte Herrn Frost zu 3 Jahren und 6 Monaten Gefängnis. Die anschließende Zeit bis zu seiner Befreiung am 5. Mai 1945 verbrachte er im Strafvollzug und in KZ-Haft, unter anderem im Konzentrationslager Sachsenhausen und in einem KZLager auf der von Deutschen besetzten englischen Kanalinsel Alderney, wo er befreit wurde. Zu keiner Zeit kam er 'ziemlich ungeschoren' davon. Vielmehr hat er selbst als Opfer des Naziregimes viele Jahre in Haftanstalten und Konzentrationslagern des Naziregimes gelitten."

4. zu Berliner Dialog Ausgabe 2/95, S. 35,

Artikel "Stichwort 'Jehovas Zeugen'"

In diesem Artikel wurde unter anderem über uns als Zeugen Jehovas aufgeführt: "Eine Mitgliedschaft in Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Vereinen ist nicht gestattet."

Wir machen hierzu darauf aufmerksam, daß es eine rein persönliche Entscheidung ist, ob der einzelne Zeuge Jehovas Mitglied in einer Gewerkschaft, einem Verband oder einem Verein sein möchte, ohne daß es hier Reglementierungen durch die Religionsgemeinschaft gibt. Mit seinem Urteil vom 12. März 1997 hat das Landgericht Köln festgestellt, daß es sich bei der Behauptung "Die Mitgliedschaft in ..., Gewerkschaften, Verbänden oder Vereinen ist nicht gestattet" um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt.

Eine Mitgliedschaft in einer Partei wird abgelehnt, da Jehovas Zeugen weltweit aufgrund der persönlichen Gewissensentscheidung, die der einzelne vor seiner Taufe freiwillig und eigenverantwortlich trifft, entschlossen sind, sich politisch neutral zu verhalten."

5. zu Berliner Dialog Ausgabe 1/95, S.37,

Artikel "Jehovas Zeugen - Firma oder Körperschaft? Die Wachtturmorganisation bereitet sich auf das Millenium vor":

In diesem Artikel hieß es: "Denn keine staatliche Stelle in Deutschland, auch nicht ein Gericht, hatte die Jehovas Zeugen bisher daran gehindert, statt als Firma als Religionsgemeinschaft aufzutreten."

Hierzu möchten wir anmerken, daß das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorsieht, daß Religionsgemeinschaften entweder als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als privatrechtlicher eingetragener Verein konstituiert sein können. Die Zeugen Jehovas haben bisher von letzterer Möglichkeit Gebrauch gemacht. Sie sind stets als Religionsgemeinschaft aufgetreten und anerkannt worden.

Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, Deutscher Zweig, e.V. Werner Rudtke, Schriftführer

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