Eine Gefahr für die Öffentlichkeit ergibt sich aus der Heiltätigkeit dann, wenn Heilkunde von Personen durchgeführt wird, die nicht als Arzt bestallt sind. In der Bundesrepublik Deutschland ist es nach dem Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, Heilkunde ohne Bestallung auszuüben, wenn der Heilpraktiker in einer Prüfung vor dem zuständigen Amtsarzt nachgewiesen hat, daß er keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt.
Hierbei ist die Überwachung der Ausbildung der Berufe des Gesundheitswesens eine grundsätzliche Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Unberührt bleibt dabei die Festlegung von Zuständigkeiten für den Hochschul- und Schulbereich. Eine Überprüfung der Heilpraktiker und der Diplompsychologen ist nach dem Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 251) geändert durch Art. 53 des EGStGB vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
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Die Silva - Methode | Luong Minh Dang
und Spiritual Human Yoga (SHY) [Stand: 23.1.99] Seite der Evangelischen Informationsstelle der Evangelisch reformierten Kirche des Kantons Zürich Mirror der Seite über Luong Minh Dang |
Die Kuster-Famlie. Heilung per Katalog | Die Familienaufstellung nach Bert Hellinger |