Religio in der Auseinandersetzung

Reaktion von Religio auf die rechtsanwaltliche Forderung, einen im Gerlach-Report veröffentlichten Artikel aus dem Server zu entfernen
Religio wird als elektronische Bibliothek immer wieder einmal mit der Forderung konfrontiert, alte Artikel seines Datenbestandes zu löschen. Meist handelt es sich dabei um alte schon publizierte Presseartikel, in denen Personen mit problematischen Kulten in Verbindung gebracht worden sind. Das Argument lautet meist, die betroffenen Personen hätten ihre alten Verbindungen zu den Kulten gelöst und würden deren Ziele nicht mehr vertreten. Aus diesem Grunde möchten sie auch nicht, dass ihr Name weiterhin im Zusammenhang mit den Kulten genannt wird. Da Religio nicht in der Lage ist, die Rechtslage in dieser Angelegenheit in Musterprozessen zu klären und da es sich ja nicht um Artikel handelt, die Religio selbst generiert hat, nehmen wir bei solchen Anersinnen die fraglichen Artikel aus dem Datenbestand heraus.

Hier ein Beispiel einer Reaktion auf ein solches Anersinnen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für Ihr heutiges Fax an Religio. Zur Sache möchte ich folgendes erklären:

  1. Wir haben den von Ihnen beanstandeten Text aus der Datei http://www.religio.de/kaizen/gerlach4996.html herausgenommen. Damit sind wir den Wünschen Ihres Mandanten natürlich nachgekommen.
  2. Religio übernimmt keine Verantwortung für mögliche Cache-Speicherungen des alten Artikels. Sie können sich von der Richtigkeit unserer unter Pkt. 1 durchgeführten Handlung überzeugen, indem Sie die o.g. Datei in Ihrem Browser aufrufen und dann dann "reload" drücken. Hierdurch wird die aktuelle Datei von unserem Webserver geholt und nicht etwa eine alte, in einem Cache-System gespeicherte.
  3. Religio ist ein Katalog- und Bibliothekssystem, welches schon einmal publizierte Informationen für die Nachwelt aufbewahrt. Es hat den Charakter einer Fachbibliothek. Ihr Mandant ist offensichtlich im Gerlach-Report 49/96 im Zusammenhang mit EKC erwähnt worden. Religio hat diese Information nicht generiert, sondern einen ohnehin schon gedruckten Artikel in seinen Bestand einsortiert. In diesem Sinne ist nach deutschem Recht die Redaktion oder der Autor des o.g. Artikels des Gerlach-Reportes verantwortlich, nicht die Bibliothek, die diesen Artikel den Lesern bereitstellt.
  4. Tatsache ist, dass der Artikel von 1996 stammt und Ihr Mandant es offensichtlich versäumt hat, gegen die von Ihnen incriminierten Sätze rechtzeitig vorzugehen. Da diese Sätze nunmehr seit 8 Jahren unwidersprochen waren, ist es nicht möglich, Religio hier ein leichtfertiges oder auch vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen.
Wir hoffen, den Wünschen Ihres Mandanten hiermit Rechnung getragen zu haben.