Religio in der Auseinandersetzung
Reaktion von Religio auf die rechtsanwaltliche Forderung, einen im
Gerlach-Report veröffentlichten Artikel aus dem Server zu entfernen
Religio wird als elektronische Bibliothek immer wieder einmal mit der
Forderung konfrontiert, alte Artikel seines Datenbestandes zu löschen. Meist
handelt es sich dabei um alte schon publizierte Presseartikel, in denen
Personen mit problematischen Kulten in Verbindung gebracht worden sind. Das
Argument lautet meist, die betroffenen Personen hätten ihre alten
Verbindungen zu den Kulten gelöst und würden deren Ziele nicht mehr
vertreten. Aus diesem Grunde möchten sie auch nicht, dass ihr Name weiterhin
im Zusammenhang mit den Kulten genannt wird. Da Religio nicht in der Lage
ist, die Rechtslage in dieser Angelegenheit in Musterprozessen zu klären und
da es sich ja nicht um Artikel handelt, die Religio selbst generiert hat,
nehmen wir bei solchen Anersinnen die fraglichen Artikel aus dem
Datenbestand heraus.
Hier ein Beispiel einer Reaktion auf ein solches Anersinnen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für Ihr heutiges Fax an Religio. Zur Sache möchte ich
folgendes erklären:
- Wir haben den von Ihnen beanstandeten Text aus der Datei
http://www.religio.de/kaizen/gerlach4996.html herausgenommen. Damit sind
wir den Wünschen Ihres Mandanten natürlich nachgekommen.
- Religio übernimmt keine Verantwortung für mögliche Cache-Speicherungen
des alten Artikels. Sie können sich von der Richtigkeit unserer unter Pkt. 1
durchgeführten Handlung überzeugen, indem Sie die o.g. Datei in Ihrem
Browser aufrufen und dann dann "reload" drücken. Hierdurch wird die aktuelle
Datei von unserem Webserver geholt und nicht etwa eine alte, in einem
Cache-System gespeicherte.
- Religio ist ein Katalog- und Bibliothekssystem, welches schon einmal
publizierte Informationen für die Nachwelt aufbewahrt. Es hat den Charakter
einer Fachbibliothek. Ihr Mandant ist offensichtlich im Gerlach-Report 49/96
im Zusammenhang mit EKC erwähnt worden. Religio hat diese Information nicht
generiert, sondern einen ohnehin schon gedruckten Artikel in seinen Bestand
einsortiert. In diesem Sinne ist nach deutschem Recht die Redaktion oder der
Autor des o.g. Artikels des Gerlach-Reportes verantwortlich, nicht die
Bibliothek, die diesen Artikel den Lesern bereitstellt.
- Tatsache ist, dass der Artikel von 1996 stammt und Ihr Mandant es
offensichtlich versäumt hat, gegen die von Ihnen incriminierten Sätze
rechtzeitig vorzugehen. Da diese Sätze nunmehr seit 8 Jahren unwidersprochen
waren, ist es nicht möglich, Religio hier ein leichtfertiges oder auch
vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen.
Wir hoffen, den Wünschen Ihres Mandanten hiermit Rechnung getragen zu
haben.