Der Hintergrund für das couragierte Vorgehen des Baustadtrats ist eine Auflage in der Abgeschlossenheitsbescheinigung, die von Krohn bislang nicht erfüllt wurde. In dieser für die Umwandlung notwendigen Bescheinigung wurde dem Eigentümer auferlegt, in der Wohnung einer älteren Mieterin eine Innentoilette einzubauen. Ein entsprechender Bauantrag wurde freilich bis heute nicht eingereicht, die Mieterin lehnt eine Innentoilette außerdem ab. "Die Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung", schließt Baustadtrat Manegold, "sind somit nicht mehr gegeben."
Eigentümer Manfred Krohn gab sich gestern noch optimistisch: "Für die grundbuchliche Abwicklung der Teilung spielt das keine Rolle", heißt es in einer Stellungnahme. Auch für den Fall, daß eine einzige Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Wohnung mit Außentoilette widerrufen werde, würde dies, so Krohn, "keine Nachteile darstellen".
Der Berliner Mieterverein sieht das freilich anders. "Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gilt für das ganze Haus", meint Rechtsanwalt Frank Maciejewski. Seien die Voraussetzungen für eine solche Bescheinigung nicht erfüllt, könne nicht umgewandelt werden. Den Erwerbern der vorgesehenen Eigentumswohnungen gehöre dann jeweils nur ein entsprechender Anteil der Gesamthauses, jedoch keine konkrete Wohnung.
Nach Auskunft der Hausverwaltung Henkel sind bis jetzt 10 der insgesamt 23 Wohnungen verkauft. Henkel, der die Verwaltung übernommen hatte, nachdem der Umwandlungsboden nach zahlreichen Protesten für die Firma Phoenix und die Scientologin Kirsten Bringel zu heiß geworden war, will nun ebenfalls das Handtuch werfen. "Wir legen die Verwaltung zum 1. August nieder", erklärte Henkel gegenüber der taz. Kurz zuvor, am 29. Juli, wollen die neuen Eigentümer auf einer Versammlung über ihr weiteres Vorgehen beraten. Henkel meinte lakonisch: "Da werden sich einige freuen, wenn das jetzt alles zurückgewickelt wird".
Die Mieter unterdessen freuen sich über den Erfolg. Nicht nur Eigentümer Krohn, sondern auch die neuen Wohnungseigentümer haben in der Allerstraße keine Gelegenheit versäumt, sich unbeliebt zu machen.
Ein Neu-Eigentümer, der gleich mehrere Wohnungen gekauft hat, wollte nach Angaben der MieterInnen sofort neue Mietverträge ausstellen oder habe gegenüber einer Mieterin behauptet, sie sei mit ihrer Miete im Rückstand. Nun wollen die MieterInnen ihre Miete vorerst auf ein Sperrkonto des Amtsgerichts überweisen. Ein Vorgehen, das mittlerweile selbst Noch-Hausverwalter Henkel nachvollziehen kann.