Düsseldorf (dpa) - Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einer Immobilienfirma, die Persönlichkeitstests der umstrittenen Scientology-Organisation verwendet, die Ausbildung von Lehrlingen verboten. Diese Tests beinhalteten eine unzulässige Ausforschung der betroffenen Personen, so das Gerichtsurteil. Die Düsseldorfer Firma verstoße gegen die Grundsätze des Berufsbildungsrechts. Damit hat ein Gericht erstmals bundesweit bestätigt, daß Scientology-Tests in Ausbildungsverhältnissen nicht verwendet werden dürfen.