Die vom Berliner Mieterverein erstellte Liste der Umwandlungsfirmen,
die der Scientology- "Sekte" nahestehen, darf weiter
vertrieben werden. Dies entschied jetzt das Hamburger Landgericht.
Ein Hamburger Hypothekenmakler, dessen Firma auf der Berliner
Liste verzeichnet war, hatte eine einstweilige Verfügung
gegen den Berliner Mieterverein beantragt. Er argumentierte, daß
die Verbreitung der Liste geeignet sei, die namentlich darin Genannten
in ihrem beruflichen und geschäftlichen Fortkommen
"empfindlich
zu beeinträchtigen". Das Hamburger Gericht befand hingegen,
daß das Grundrecht der Meinungsfreiheit im Streitfall
überwiegende
Bedeutung habe, und lehnte den Antrag des Scientology-nahen Maklers
ab.taz