Die Straßburger Kommission hatte im April eine Grundrechtsbeschwerde der Scientologen gegen die Bundesrepublik als unzulässig zurückgewiesen. Hauptgrund dafür war nach Angaben eines Sprechers, daß die Scientologen sich nicht an das Bundesverfassungsgerichts gewandt und damit nationale Rechtsmittel nicht ausgeschöpft hätten.
Das klagende Paar wendet sich nach Darstellung der umstrittenen Organisation gegen eine 1996 vom bayerischen Kultusministerium herausgegebene Aufklärungsschrift, die in einer Auflage von 90 000 Exemplaren vorgeblich über die Scientology Church informierte. In Wahrheit enthalte sie absurde Mythen über die Religion und löse Haß gegen Scientologen aus.
Die Scientology Church wird in Deutschland nicht als Kirche anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hatte sie im März 1995 als gewinnmaximierende Organisation eingestuft, die am Wirtschaftsleben teilnehme, auch wenn sie Elemente einer Religionsgemeinschaft für sich beanspruche.
©dpa 210125 Mai 97