Autoritätsbeweis
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Autor: Winfried Müller
Stand: Februar 2011
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Kurztext
Begründungsverfahren, welches sich nicht auf eine logische Folge bezieht,
sondern auf die Autorität einer Lehre, Theologie oder Person. »Etwas
ist wahr, weil Einstein es gesagt hat.« Der Autoritätsbeweis ist
besonders in politischen Diktaturen beliebt, wird aber auch in den
Massenmedien der Gegenwart gerne angewandt, wenn sich logische
Begründungsketten nicht finden lassen.
Der Autoritätsbeweis war im Frühmittelalter die übliche
Methode, theologische Meinungen zu belegen, indem man ihre
Übereinstimmung mit der Bibel, den Kirchenvätern und der
Konzilien nachwies. Schon Johannes Scottus Eriugena (geb. im frühen 9.
Jahrhundert; gest. im späten 9. Jahrhundert) bezweifelte, dass der
Autoritätsbeweis ausreicht, grundsätzliche theologische Thesen zum belegen.
Heute gilt der Autoritätsbeweis als schwächste Form der
Beweisführung als nicht mehr hoffähig.
Bibliographie
- Deutsche Bibliothek
-
Philosiphie
und Kontrolle
Weblinks
Links
- Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenchaften:
Angewandte Linguistik
- Die fünf Beweistypen zur Stützung einer These
- Wikipedia
- Johannes
Scottus Eriugena
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