Autoritätsbeweis

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Autor: Winfried Müller
Stand: Februar 2011
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Kurztext

Begründungsverfahren, welches sich nicht auf eine logische Folge bezieht, sondern auf die Autorität einer Lehre, Theologie oder Person. »Etwas ist wahr, weil Einstein es gesagt hat.« Der Autoritätsbeweis ist besonders in politischen Diktaturen beliebt, wird aber auch in den Massenmedien der Gegenwart gerne angewandt, wenn sich logische Begründungsketten nicht finden lassen.

Der Autoritätsbeweis war im Frühmittelalter die übliche Methode, theologische Meinungen zu belegen, indem man ihre Übereinstimmung mit der Bibel, den Kirchenvätern und der Konzilien nachwies. Schon Johannes Scottus Eriugena (geb. im frühen 9. Jahrhundert; gest. im späten 9. Jahrhundert) bezweifelte, dass der Autoritätsbeweis ausreicht, grundsätzliche theologische Thesen zum belegen.

Heute gilt der Autoritätsbeweis als schwächste Form der Beweisführung als nicht mehr hoffähig.

Bibliographie

Deutsche Bibliothek
Philosiphie und Kontrolle

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Weblinks

Links

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenchaften: Angewandte Linguistik
Die fünf Beweistypen zur Stützung einer These
Wikipedia
Johannes Scottus Eriugena

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