Das zweite Kennzeichen einer Jugendreligion ist die
GERETTETE FAMILIE (GF).
Darunter ist der Kreis der Anhaenger zu verstehen,
die ganzzeitlich und vollinhaltlich ihr Leben der Verbreitung des RR ge-
widmet haben. Innerhalb der GF wird "volle Uebereinstimmung" mit den Zielen
und Methoden des Fuehrers und der Gruppe verlangt, unter allen Umstaenden
hergestellt und erhalten. Wirkliche Kritik innerhalb der GF ist nicht
moeglich und gilt als Verrat.
Das dritte Kennzeichen einer Jugendreligion ist die Person des
HEILIGEN MEISTERS (HM)
der im Normalfall auch der Erfinder, Bringer und
Verkuender des RR ist und dessen "Familie" die GF ist. Er tritt fuer
die GF an die Stelle Gottes, bzw. gilt als dessen absoluter Repraesentant.
In nicht wenigen Faellen wird der HM selbst als Gottheit verehrt (das
drueckt z.B. der Titel "Bhagwan" oder "Bagawan" bei manchen indischen
Gurus aus).
Zu den Folgen der Zugehoerigkeit zu einer J. gehoert die Unterstellung der wesentlichen Lebensentscheidungen und die Anordnungen der Fuehrung der betreffenden Gruppe, sowie in vielen Faellen die Uebereignung von Be- sitz (bis hin zur voelligen Eigentumsaufgabe, wie das z.B. bei den CHOG <= Children of God, bzw. eine ihrer Nachfolgegruppen> gefordert war). Eine weitere Folge ist die Anerkennung eines auf die GF, den HM und ihre Ziele bezogenen Gut-boese-Rasters. Was der Gruppe (bzw. ihrem Fuehrer) nuetzt, ist "gut" bzw. "positiv" oder "echt", was ihr schadet, gilt als "boese", "negativ" oder "unecht". Aus dieser ethischen Neuorientierung heraus er- klaeren sich auch Handlungen von Anhaengern von J., die diese mit dem Gesetz in Konflikt gefuehrt haben. Der Begriff J. ist also nicht abhaengig von der Altersstufe der Mitglieder der betreffenden J. Es ist jedoch in kritischen Untersuchungen immer wieder festgestellt worden, dass Konzepte und Verhaltensmuster von J. eher pubertaeren Konzepten und Verhaltens- mustern aehneln. Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass in Fallge- schichten aus dem Bereich der J. Immer wieder auch darauf verwiesen wurde, dass bei der Betreffenden Person eine echte Regression (Rueckentwicklung) stattgefunden habe."