Bibliotheksverfassung

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Die Rechte der Nutzer
  3. Die Gleichheit des Zugangs
  4. Informationsmittel und Zugang

Zugang zur elektronischen Information, den Diensten und Netzen: eine Wiedergabe der Bibliotheksverfassung

Einleitung

Die Welt steht mitten in einer Revolution der elektronischen Kommunikation. Basierend auf ihrem verfassungsmäßigen, ethischen und historischem Erbe, sind sich die amerikanischen Bibliothekare darin einig, den breiten Geltungsbereich des Informationsaufkommens und dessen wachsende Bedeutung in dieser Revolution anzusprechen. Im Besonderen sprechen die Bibliothekare die intellektuelle Freiheit "von einer streng ethischen Basis und einer dauernden Verpflichtung zur Bewahrung der Rechte des Einzelnen aus an".

Die Freiheit zur Meinungsäuperung ist ein unveräußerliches Menschenrecht und die Grundlage der Selbstbestimmung. Die Freiheit zur Meinungsäußerung schließt die Redefreiheit und das zusätzliche Recht, Informationen zu erhalten, ein. Diese Rechte gelten für kleine und große Leute gleichermaßen. Bibliotheken und Bibliothekare sind dazu da, die Ausübung dieser Rechte durch Auswahl, Produktion, Zugriffshilfe, Identifikation, Recherche, Organisation, Einführung in die Benutzung und Bewahrung der festgehaltenen Meinungsäußerungen ohne Ansehen des Formates oder der Technologie zu fördern.

Die Amerikanische Bibliotheksgesellschaft drückt diese Grundprinzipien der Bibliothekarsgemeinschaft in ihrem Ehrenkodex und in der Bibliotheksverfassung in ihren Interpretationen aus. Das dient dazu, die Bibliothekare und die Bibliotheksleitenden Körperschaften dahin zu leiten, daß sie die Angelegenheiten der intellektuellen Freiheit, die wächst, wenn die Bibliothek den Zugang zur elektronischen Information, den Diensten und Netzen fördert, ansprechen.

Resultate, die aus der sich noch entwickelnden Technologie der Computer vermittelten Informationsgeneration, der Verteilung und der Recherche erwachsen, müssen einander angepaßt und regelmäßig nach dem Zusammenhang der verfassungsmäßigen Prinzipien und de ALA-Richtlinien untersucht werden, so daß grundlegende und traditionelle Prizipien des Bibliothekswesens nicht hinweggefegt werden.

Die elektronische Information fließt über Grenzen und Barrieren hinweg, ungeachtet der Versuche von Einzelnen, von Regierungen und privaten Körperschaften, sie zu kanalisieren oder zu kontrollieren. Wirklich, viele Menschen haben aus Gründen der Technologie, Infrastruktur oder der sozial-ökonomischen Situation keinen Zugang zu elektronischer Information.

Im Entscheidungsprozeß darüber, wie der Zugang zur elektronischen Information anzubieten sei, sollte jede Bibliothek ihre Aufgabe, Ziele, ihren Sammelschwerpunkt, ihr Profil und die Notwendigkeit beachten, daß sie der ganzen Gesellschaft dient.

Die Rechte des Nutzers

Jedes Bibliothekssystem und jede Netzpolitik, Verfahrensweisen oder Regularien hinsichtlich der elektronischen Resourcen und Dienste sollte auf potentielle Verletzung der Nutzerrechte untersucht werden.

Die Nutzerpolitik sollte nach den Grundsätzen und Richtlinien entwickelt werden, die von der Amerikanischen Bibliotheksgesellschaft begründet worden sind einschließlich der Richtlinien zur Entwicklung und Einführung von Ordnungen, Regulativen und Verfahrensweisen zum Zugang zum Bibliotheksmaterial, den Diensten und Möglichkeiten.

Die Nutzer sollten weder gegängelt werden noch sollte verhindert werden, daß er seine verfassungsmäßig geschütze Meinung äußern oder fremde empfangen kann. Der Zugang des Nutzers sollte nicht ohne rechtmäßiges Verfahren verändert werden, auch nicht begrenzt werden, weder aus formalen Gründen noch als Mittel der Anklage.

Obgleich elektronische Systeme verschiedene Eigentumsrechte und Sicherheitsfragen umfassen, darf das nicht als Vorwand benutzt werden, dem Nutzer den Zugang zur Information zu verbieten. Nutzer haben das Recht, von unbegründeten Begrenzungen oder Bedingungen, die von Bibliotheken, Bibliothekaren, Systemadministratoren, Verkäufern, Service Providern oder anderen frei zu sein. Verträge, Nutzerordnungen und Lizenzen, die von Bibliotheken für ihre Nutzer erlassen wurden, sollten dieses Recht nicht verletzen. Nutzer haben auch ein Recht auf Information, Training und Unterstützung, um mit der Hardware und der Software, die von der Bibliothek benutzt wird umgehen zu können.

Nutzer haben sowohl das Recht auf Vertraulichkeit als auch das Recht auf Privatleben. Die Bibliothek sollte diese Rechte in ihrer Ordnung, Verfahrensweise und Praxis hochhalten. Trotzdem sollten die Nutzer daraufhin gewiesen werden, weil die Sicherheit technisch schwierig zu gewährleisten ist, daß elektronische Transaktionen und Briefe öffentlich werden könnten.

Die Rechte minderjähriger Nutzer sollten in keiner Weise verkürzt werden. (Vergleiche: Freier Zugang zu Bibliotheken für Minderjährige: Eine Interpretation der Bibliotheksverfassung; Zugang zu den Beständen und Diensten im Schulbibliotheksprogramm; und Zugang für Kinder und Jugendliche zu Vidiobändern und anderen Non-print-Medien.

Die Gleichheit des Zugangs

Elektronische Information, Dienste und Netze, die direkt oder indirekt durch die Bibliothek betrieben werden sollten allen Bibliotheksbenutzern in gleichem Masse, bereitwillig und gerecht zur Verfügung stehen. Die Amerikanische Bibliotheksgesellschaft wendet sich gegen das Erheben von Nutzergebühren für das Bereitstellen von Informationsdiensten durch alle Bibliotheken und Informationsdienste, die hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (50.3; 53.1.14; 60.1; 61.1)

Es sollte das Ziel aller Bibliotheken sein, Richtlinien zu entwickeln, die den Zutritt zu den elektronischen Resourcen aus der Sicht der ökonomischen Barrieren zum Informationszugang regeln. Das sollte eine Interpretation der "Bill of Rights" der Bibliothek und der Richtlinien für die Entwicklung und Implementation der Verfahrensweisen, Regularien und Prozeduren sein, die sich auf die Bibliotheksmaterialien, Dienste und deren Fähigkeiten auswirken.

Informationsressourcen und Zugänglichkeit

Anbieten von globalen Informationen, Diensten und Netzen, ist nicht dasselbe wie Auswahl und Kauf von Material für eine Bibliothekssammlung. Genauigkeit oder Authentizität elektronischer Information festzulegen, kann besondere Probleme zur Folge haben. Manche Information, die elektronisch zugänglich ist, kann am Sammelschwerpunkt oder der Erwerbungspolitik vorbeigehen. Deshalb ist es jedem Nutzer zu überlassen, was angemessen ist. Eltern und Gesetzeshüter, die über den Gebrauch der elektronischen Ressourcen durch ihre Kinder betroffen sind sollten die Führung ihrer eigenen Kinder übernehmen.

Bibliotheken und Bibliothekare sollten weder wegen eines offensichtlich kontroversen Inhaltes noch wegen des persönlichen Glaubens oder der Furcht vor Konfrontation den Zugriff auf die Informationen, die elektronisch erhältlich sind, verhindern oder begrenzen. Informationen, die elektronisch gefunden oder benutzt werden, sollten solange verfassungsmäßig geschützt werden bis durch ein Gericht mit angemessener Rechtsprechung etwas anderes festgelegt wird.

Bibliotheken, die in ihrer Aufgabe und ihrem Gegenstand arbeiten, müssen den Zugriff zur Information über alle Gegenstände zulassen, die den Notwendigkeiten oder Interessen eines jeden Nutzers dienen, ohne Ansehen des Alters des Benutzers oder des Inhaltes des Materials. Bibliotheken haben eine Pflicht, den Zugriff auf Regierungsinformationen, die in elektronischer Form vorliegen, zu vermitteln. Bibliotheken und Bibliothekare sollten den Zugriff auf Information allein aus Gründen eines Mangel an Wertes verwehren.

Um den Informationsverlust zu verhindern und das kulturelle Erbe zu bewahren, sollen die Bibliotheken ihre Sammlungs- oder Erwerbungspolitik darauf richten die Erhaltung elektronischer Informationen in angemessenen Formaten sicherzustellen.

Elektronische Ressourcen eröffnen beispiellose Möglichkeiten die Reichweite der Information, die für den Nutzer zugänglich ist, zu erhöhen. Bibliotheken und Bibliothekare sollten den Zutritt zu Informationen, die alle Blickwinkel prepräsentieren, fördern. Die Förderung des Zutritts impliziert nicht Sponsorentum oder Kredit. Diese Prizipien gehören nicht weniger zu den elektronischen Quellen wie das die mehr traditionelllen Informationsquellen in Bibliotheken tun. (vgl.: Unterschiede in der Bestandsentwicklung: Eine Interpretation des "Bill of Rights der Bibliothek)

Angenommen vom ALA Rat, am 24. Januar 1996.