Bemerkenswerte Veränderungen, Personalien und Nachrichten

Astrologie

Deutschland ist im Aberglauben einig Ostdeutsche sind sieben Jahre nach der Wende genauso abergläubisch wie Westdeutsche. 16 Prozent glauben, daß die Sterne einen Einfluß auf Charakter und Schicksal haben, wie aus einer Befragung von Besuchern des Ostberliner Zeiss-Planetariums hervorgeht. Nach Herrmann seien vier Prozent blindgläubige Anhänger der Astrologie. "Ein Unterschied zwischen den Besuchern aus Ost- oder Westdeutschland ist ... nicht mehr feststellbar", sagte der Direktor des Planetariums, Dieter B. Herrmann. Anscheinend habe der Astronomieunterricht in den Politechnischen Oberschulen der DDR in dieser Hinsicht keinen erwähnenswerten und nachhaltigen Einfluß gehabt. (Q: Frankfurter Rundschau. 20.5.1997)

Charismatiker

BFP: Takeover-Versuch

geplatzt Der "Bund freikirchlicher Pfingstgemeinden" (BFP), eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts in Hessen, feierte Ende April 1997 seine 100. Bundeskonferenz in Kirchheim. Zeitgleich fand am Landgericht Cottbus ein Prozeß des BFP gegen die Freie Elim Gemeinde e.V. Lauchhammer statt. Inhalt der Klage ist der Versuch des BFP, Ansprüche am Grundstück der FEG Lauchhammer geltend zu machen. Fünf verschiedenen Klagen des BFP, u.a. gegen den Gründer und Leiter der FEG Lauchhammer e.V., Peter Schewe (1995), das Grundbuchamt Senftenberg (1994) das Amtsgericht Senftenberg (1995) und die FEG Lauchhammer selbst hatten bereits zu kostenpflichtigen Niederlagen des BFP geführt. Anscheinend versucht die westdeutsche, als Freikirche geltende Organisation, sich gegen den Willen der FEG Lauchhammer e.V. und ihres Gründers Peter Schewe als deren Bundesorganisation und Vormund aufzuspielen und "OstLandnahme" zu betreiben.

Beobachter vermuten als Hintergrund des versuchten "take-over" der pfingstlerischen Organisation die bis heute nicht aufgeklärte Vor-Wende-Geschichte der "Freien Elim Gemeinden in der DDR" sowie den spannungsreichen Versuch des BFP, wie in Berlin auch in der ehemaligen DDR heterogene "pfingstlerische" und "charismatische" Gruppen und Gemeindeneugründungen zu einer Art Pfingstkirche zusammenzuführen. Inzwischen wird von der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen der Veruntreuung öffentlicher Mittel (es geht um 254.478,79 DM Fördergelder) in Lauchhammer ermittelt. Dazu soll es während der Zeit der "Ausschaltung" Schewes aus der Leitung der von ihm gegründeten Gemeinde durch BFP-nahe Personen gekommen sein.

Eine von beiden Seiten angerufenen Vermittlungsgruppe von Persönlichkeiten aus Freikirchen einschließlich BFP-Gemeinden, Kirchen und Gemeinschaften kam in einer Abschlußerklärung am 18.4.97 u.a. zu folgendem Ergebnis: "Mit großem Bedauern muß die Vermittlungsgruppe zur Kenntnis nehmen, daß der BFP das brüderliche Gespräch abgebrochen hat. Der Vermittlungsgruppe liegen Unterlagen vor, die an einer Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von Peter Schewe begründete Zweifel anmelden. ... Somit konnte der Eindruck von Schewe, daß gegen ihn ein 'Komplott' geschmiedet und mit ihm unbrüderlich umgegangen wurde, nicht entkräftet werden." (Eigener Bericht BD 26.4.97)

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

Prominente in EKD-Synode berufen

Der neuen Synode der Ev. Kirche in Deutschland gehören 100 durch die Mitgliedskirchen entsandte, sowie 20 vom Rat der EKD berufene Synodale an. Wie epd vom 2. Mai 1997 meldete, sind darunter Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP), Christine Lieberknecht, thüringische Bundesratsministerin (CDU) und Hermann Gröhe (CSU), langjähriger Vorsitzender der Jungen Union und Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen). Außerkirchlich in die Schlagzeilen geriet Frau Vollmer unlängst wegen ihrer engagierten Verteidigung für den ihrer Ansicht nach verfolgten ("edles Wild") Scientology-Maler Helnwein, der zunächst jede Scientology-Mitarbeit bestritt, sich aber kurz danach in den USA an der SO-Kampagne gegen die BRD beteiligte. Vor Beamten der US-Regierung habe er einen "Bericht über die schockierende und schmerzhafte Diskriminierung" gegeben, der er, "ein Scientologe", heute in Deutschland ausgesetzt sei, gab die Süddeutsche Zeitung vom 21.1.1997 unter der [BÜberschrift "Schockierend" eine Presseerklärung der Scientology-Organisation wieder. (Eigener Bericht BD 30.5.97)

Wenig Kirchenaustritte in Kurhessen Waldeck - 1.442 Eintritte

In der Evangelischen Landeskirche von Kurhessen-Waldeck (ca. 1 Million Mitglieder) haben 1996 nur 0,51 % der Mitglieder die Kirche verlassen. Der Mitgliederverlust ist damit einer der geringsten aller deutscher Landeskirchen. Dies wurde Ende April auf der Landessynode in Hofgeismar bekannt. Im selben Zeitraum sind immerhin 1.442 Menschen in die Kirche von Kurhessen-Waldeck eingetreten. (epd ZA vom 24. April 1997)

Gebrauchskirche

Mummenschanz im Krematorium: Titelschwindel, Amtstrachtenmißbrauch

Unter dem Aktenzeichen 54 P 2932/96 ermittelt die Staatsanwaltschaft in Berlin wegen Verdachts des Verstoßes gegen § 132 StGB (Titelschwindel, Mißbrauch kirchlicher Amtstrachten) gegen heutige und frühere Mitarbeiter der "Gebrauchskirche e.V.", einer Beerdigungsredner-Vermittlung, darunter den früheren Pfingstprediger Volkhard Spitzer und den Gründer der "Gebrauchskirche", Hartmut Fels, früher bei der "Kirche des Nazareners" beschäftigt. (Eigener Bericht BD 30.5.97)

Jugendweihe

Kein Boom

Nur noch etwa 40 % der Jugendlichen des jeweiligen Jahrgangs nehmen an der Jugendweihe teil. Der jährlich neu prophezeite angebliche "Jugendweiheboom" ist eine Propaganda-Idee der Veranstalter. Den Veranstaltern gelingt es nicht mehr, mit ihrem Angebot das Potential der auf 70% der Bevölkerung geschätzen "Konfessionslosen" auszuschöpfen. Von den insgesamt 239.997 Jugendlichen in Ost-Berlin und Ostdeutschland im "Jugendweihealter" von 14 Jahren hatten sich 1997 nach Angaben der verschiedenen Veranstalter nur noch 90.212, also ca. 38 %, zur Jugendweihe bzw. Jugendfeier angemeldet. (Eigener Bericht BD 30.5.97)

Kirchen- und Friedhofsschändungen

Hoyerswerda:

Kirche geschändet - auf Hostien herumgetrampelt In der Nacht zum 12.3.97 wurde die röm.-kath. Kirche "Zur Heiligen Familie" geschändet. Die Täter drangen gewaltsam in die Sakristei ein, stemmten mit einem Altarkreuz die Kirchentür auf, brachen den Tabernakel auf und entnahmen dem goldenen Kelch die dort aufbewahrten Hostien, verstreuten sie im Altarraum und trampelten auf ihnen herum. Auch die Altartücher wurden auf den Boden geworfen. Die Osterkerze wurde zerbrochen. Gestohlen wurde nichts. (Q: Lausitzer Rundschau, 14.3. und 15.3.97)

Zwangsarbeitergräber in Gotha

Am Wochenende 26./27. 4. wurden auf dem Hauptfriedhof von Gotha/Thüringen 32 Grabsteine auf einem Ehrenhain für ausländische Zwangsarbeiter umgestoßen. (Q: FR 30.4.97)

Jüdischer Friedhof Sondershausen

Unbekannte schändeten den jüdischen Friedhof in Sondershausen. Fünf Grabsteine wurden umgestoßen, eine Grabplatte beschädigt, gab die Polizei am 29.4.97 bekannt. (Q: FR 30.4.97)

Grab in Fürstenwalde aufgewühlt

Unbekannte haben ein Grab auf dem Friedhof in Fürstenwalde fast einen halben Meter tief aufgewühlt. Die Polizei geht davon aus, daß sie es auf den Leichnam abgesehen hatten. Q: MOZ 30.4./1.5.97)

Ev. Friedhof in Ostsachsen

Unbekannte verwüsteten den evangelischen Friedhof in Elstra (Landkreis Kamenz). 83 Grabsteine wurden umgeworfen, 50 weite Grabstellen beschädigt. (Q: Bautzener Polizei und FAZ 5.5.97)

Gemeindefriedhof im Havelland

Unbekannte schändeten auf dem Gemeindefriedhof in Zollchow Gräber, warfen Grabsteine um und hinterließen gesprühte satanistische Zeichen und Sprüche (Q: ND 10./ 11.5.97

Röm.-kath. Kirche in Thüringen geschändet

In der thüringischen Stadt Leinefelden ist in der Nacht zum Freitag (16.5.1997) eine Christusfigur geschändet worden. Die Figur wurde von ihrem Kreuz abgerissen und am Seiteneingang der katholischen Kirche befestigt. Ein umgedrehtes Kreuz wurde angebracht. Vor der Eingangstür wurden Exkremente hinterlassen. (FAZ, 17.5.1997)

Mun-Bewegung

Verurteilt zu Schadensersatz für betrogene Witwe

Die Mun-Bewegung muß einer 73-jährigen Japanerin 7,15 Millionen Yen, d.h. mehr als 110.000 DM Schadenersatz bezahlen, entschied ein Gericht in Takamatsu, Kagawa Präfektur (Japan). Mitglieder der Mun-Bewegung hatten die Frau seit 1991 immer wieder besucht und brachten die Frau durch starken psychischen Druck dazu, mehr als 6 Millionen Yen zu bezahlen. Andernfalls werde ihr verstorbener Mann nicht aus der Hölle kommen. Ein Sprecher der Munbewegung nannte nicht den Vorfall, sondern das Urteil "bedauerlich" und kündigte Revision an. (Japan Times 4.12.96)

NAP

Echter evangelischer Propst bei falschem Sektenjubiläum

Zu einem 125-jährigen Jubiläum der christlichen Sekte "Neuapostolische Kirche" in Braunschweig konnte der aus Hannover stammende Sekten-Präsident Wilfried Klingler unter den Gästen auch den evang.-lutherischen Braunschweiger Dompropst Armin Kraft begrüßen. Die NAP-Sekte feierte mit diesem Datum freilich nicht die eigene Gründung. Erst nach 1895 war es unter dem Braunschweiger Friedrich Krebs zur Gründung der heute als NAP bezeichneten christlichen Sekte mit Krebs als "Stammapostel" gekommen. - In Wirklichkeit hatte sich vor 125 Jahren in Braunschweig vielmehr die Gründung einer heute "katholisch-apostolisch" genannten Gemeinde vollzogen. Katholisch-apostolische Gemeinden bestehen noch heute und werden im Gegensatz zur antiökumenischen NAP nicht als Sekte, sondern als "Sondergemeinschaft" betrachtet. Ihre Mitglieder gehören zumeist auch der jeweiligen ev. Landeskirche an. (Eigener Bericht BD 30.5.97)

Orthodoxie

Röm.-kath. Polemik um Religionsgesetzgebung in Rußland - Orthodoxer "Proselytismus" bei Gefängnisseelsorge? In einer ausführlichen Meldung vom 23. April 1997 problematisiert die Nachrichtenagentur KNA die religiöse Lage in Rußland aus römisch-katholischer Sicht. Noch sei kein neues Religionsgesetz in Rußland in Kraft getreten. Der letzte Entwurf, den die Duma am 26.12.1996 angenommen habe, sei erneut in heftiger Diskussion. Der Russisch-Orthodoxen Kirche wird ein angeblicher Führungsanspruch vorgeworfen. Auch 34 US-Abgeordnete hätten in einem Brief an den russischen Präsidenten Boris Jelzin gegen die beanspruchte Führungsposition der RussischOrthodoxen Kirche protestiert. Der Bericht konstatiert:

"Die ROK ist die größte Religionsgemeinschaft in Rußland. Zum 1. Januar waren 55 Religionsgemeinschaften mit 14.688 Einrichtungen zugelassen, wie das zuständige Justizministerium bekanntgegeben hat. Von diesen Einrichtungen gehören 8.002 der ROK des Moskauer Patriarchats. Weitere 366 sind Kirchen, die sich vom Patriarchat abgespalten haben, zuzuordnen: der Auslandskirche (118), der Wahren Orthodoxen Kirche (554) oder den Altgläubigen (103). Außer dem Islam (2.738) erreicht keine Religionsgemeinschaft 1.000 Niederlassungen (Gemeinden). Die katholische Kirche ist mit 206, die lutherische mit 159 Gemeinden registriert. Unter den Sekten bringen es nur die Evangeliumschristen-Baptisten auf 717 Einrichtungen; die Adventisten (271) liegen ebenso zurück wie die Zeugen Jehovas (144) oder Hare Krishna (113). Die Scientologen weisen nur eine einzige Registrierung auf; auch die Moon-Sekte (10) und die Mormonen (11) spielen kaum eine Rolle. Und: Zehn Einrichtungen werden dem 'Heidentum' zugewiesen."

In dem namentlich nicht gezeichneten Bericht der römisch-katholischen Nachrichtenagentur KNA wird resümiert:

"Angesichts der klaren Uuml;berlegenheit der ROK wirken deren beharrliche Sorge vor dem Sekteneinfluß und ihre ständige Klage über den Proselytismus der katholischen Kirche befremdlich."

Der Bericht stellt dann fest:

"Auch in den Strafanstalten aller Art ist Seelsorge mit dem Justizministerium vereinbart und erwünscht 'um die Rückfallquote zu senken'. Nach offiziellen Angaben erklärt sich jeder dritte Häftling für gläubig. In dem meisten Gefängnissen und Besserungsanstalten existieren orthodoxe Kirchen oder Kapellen. Meistens betreuen fest bestellte Priester die Inhaftierten."

Der KNA-Beitrag kritisiert nun:

"Zu diesen Maßnahmen ist ausschließlich die ROK zugelassen. Ihr steht damit ein weites Feld für die Missionierung zur Verfügung. Davon ausgeschlossen sind nicht nur Sekten, sondern auch andere christliche Kirchen. Eben dagegen rührt sich Protest; innerrussisch erfolgt er zumeist aus Sorge um die Gleichberechtigung aller Religionsgemeinschaften vor dem Gesetz und die Religionsfreiheit allgemein. Die katholische Kirche hat noch keinen offiziellen Anspruch auf Militärseelsorge und Gefangenenhilfe erhoben, obwohl in beiden Bereichen ein Proselytismus der Orthodoxie gegenüber Katholiken angenommen werden muß."(KNA, 23.4.1997)

Kommentar:

Der KNA-Artikel ist in seiner Intention bedenklich und auch von seinen Zahlenangaben her fragwürdig. Es wird in dem Artikel auch nicht angeführt, warum es einen besonderen, römisch-katholischen Insassenanteil in russischen Besserungsanstalten, Zuchthäusern und Militäreinrichtungen gibt, der durch orthodoxen "Proselytismus" gefährdet ist. (T.G.)

Scientology-Organisation (SO)

SO-Funktionär: Geldstrafe wegen Beleidigung eines evangelischen Pastors

Franz Riedl, vor kurzem noch Sprecher der Scientology-Organisation für Deutschland, muß wegen Beleidigung eines evangelischen Pastors 5.400 Mark Geldstrafe zahlen. Dieses rechtskräftige Urteil hat die Zweite Kleine Strafkammer des Hamburger Landgerichts in dritter Instanz gefällt, wie die Gerichtspressestelle Hamburg auf Anfrage mitteilte. Riedl hatte in einem Schmähbrief den Pastor und evangelischen Weltanschauungsbeauftragten Gert Glaser aus Osterholz beleidigt, der seit Jahren vor Scientology warnt.

Der Theologe hatte 1993 den Deutschen Naturheilbund aufgefordert, die Deutsche Kinderliga wegen ihrer Verbindungen zu Scientology auszuschließen. Riedl hatte unter anderem an Glaser geschrieben: "So wie Sie stelle ich mir die Ausgeburten an Niedertracht vor, die die Gestapo zu den Verstecken der Juden geführt und dann schadenfroh hinter dem Vorhang deren Abtransport ins KZ beobachtet hat". Der Scientology-Sprecher war daraufhin 1994 vom Hamburger Amtsgericht zu 18.000 Mark Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt worden. Die Berufung vor dem Landgericht führte zu einem reduzierten Strafmaß. Das von Riedl in der Revision angerufene Oberlandesgericht verwies den Fall zurück an eine andere Kammer des Landgerichts. Dort ging es ausschließlich um die Höhe der Geldstrafe. Der SO-Spitzenfunktionär verwies auf sein geringes Einkommen von angeblich nur rund 1.000 Mark monatlich. (Q: KNA, 15.10.1996)

Straße nicht frei für SO

Das Oberverwaltungsgericht Bremen (1 BA 46/95 und 1 BA 30/96, Urteile vom 25.2.1997) hat Straßenwerbung der SO ohne Sondernutzungserlaubnis erneut für unzulässig erklärt, weil es sich um gewerbliche Tätigkeit handele. Insgesamt dürfte es über 50 derartige Entscheidungen geben. Ein erstes Verbot dieser Art verhängte die Stadt München bereits am 29.5.1974 (AZ B 32-064122 A-38/74-155/72) (Q: AGPF-info 5/97)

Etikettenschwindel

Als Sternsinger verkleidet traten SO-Leute am 6. Januar 1997 in München auf. Der römisch-katholische Sektenbeauftragte Hans Liebl warf den Scientologen "Etikettenschwindel und Mißbrauch einer guten Sache" für ihre Propaganda vor. (Süddeutsche Zeitung, 10.1.97)

Zunahme der Intelligenz: Klage gegen Scientology

Die SO muß an einen Aussteiger "für nicht erbrachte Leistungen" 45.800 DM erstatten. Das war das Ergebnis eines Vergleichs vor dem Hamburger Landgericht. Ihm war eine Zunahme der Intelligenz und höherer Verdienst in Aussicht gestellt worden. Nachdem der "Erfolg ausgeblieben" war, hatte sich der Kläger 1995 von der Organisation abgewandt. Der verschuldete, vierzigjährige Braunschweiger hatte tw. bis zu fünf Jahre auf Kurse warten müssen, für die die SO das Geld bereits kassiert hatte. Das Gericht hat die Verträge für möglicherweise sittenwidrig gehalten. (FAZ 18.4.97)

Milli Görüs, SO und die PDS-Millionen

Die Islam-Gemeinschaft, die die 35 Millionen "Spende" der SED-PDS schon sicher glaubte, muß nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin darauf verzichten. (Tagesspiegel 21.05.97) Der Weg zum Bundesverwaltungsgericht steht allerdings noch offen.

Am 31. Mai 1990 hatte die PDS einen Scheck über 70 Millionen DDR-Mark zugunsten der "Islamischen Religionsgemeinschaft in der DDR" ausgestellt. Durch einen Formfehler - die Empfänger hatten den Scheck erst eine Woche später einzulösen versucht - war bereits die Treuhand zuständig, die die Spenden-Schieberei stoppte. Die PDS-Millionen waren ins Gerede gekommen " nachdem die extremistische Organisation "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs" (IGMG), die in Deutschland teilweise der Beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt, in Berlin die "Islamische Religionsgemeinschaft" (IR) faktisch übernommen hatte - immerhin saßen im Vorstand der IR mindestens vier bekannte Milli Görüs-Leute. Milli Görüs war zusätzlich in Kritik gekommen durch die nachweisbaren, intensiven Scientology-Kontakte (Kurse, Immobiliengeschäfte) der IGMG-Führung in Köln (vgl. BERLINER DIALOG 1-97). Nach Veröffentlichungen von Frank Nordhausen in der Berliner Zeitung und unserem Bericht im BERLINER DIALOG 1-97 hat nun der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen festgestellt, daß die SO unter den mehr als eine Million Türken in NRW Fuß fassen will. In der Kölner Zentrale der IGMG habe die SO bereits Seminare durchgeführt. Die IGMG ist laut Verfassungsschutz Sammelbecken für Anhänger der extremistischen türkischen Refah-Partei, die seit 1991 im türkischen Parlament vertreten ist und das laizistische System der Türkei durch ein islamisches ersetzen will. (KNA 23.5.97)

SO erklärt Mitgliedschafts-Unvereinbarkeit mit anderen Religionen

Scientology behauptet besonders bei der Anwerbung, es sei mit anderen Religionen kompatibel, da es eine überkonfessionelle Religion sein. Gegenüber der US-Steuerbehörde hat die SO jedoch in den Erklärungen zur Erlangung der Steuerbefreiung festgestellt: "Obwohl es keine Richtlinie... gibt, die ausdrücklich verlangt, daß Scientologen andere religiöse Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in anderen Kirchen aufgeben, ist es in der Praxis so, daß von Scientologen erwartet wird und vollzogen wird - daß sie sich gänzlich Scientology hingeben, was andere Glaubens- überzeugungen ausschließt. Als Scientologen sollen sie nur in Scientology-Schriften nach der Antwort auf die fundamentalen Fragen des Lebens suchen und Erleuchtung nur durch Scientology erstreben." (Q: The Church Of Spiritual Technology's Explanation to IRS As To Why It Qualifies As a 'Church' Described in Section 170(b)(1)(A)(1), Footnote 6) - Vergleiche hierzu die Aussagen von Barker und Richardson im Moskauer Prozeß, BERLINER DIALOG 2-97, S. 11 f!

Sonnentempler

Wieder Transit-Selbstmord
Weitere fünf Anhänger des Sonnentempler-Ordens gingen am 21. März 1997 in Saint-Casimir (Kanada) in den Tod. Drei Jugendliche konnten dem vermeintlichen Transit entkommen.

TM

Gen-Kampagne

Der Berliner Journalist H.J. Maes berichtet im Deutschen Ärzteblatt 94 (9. Mai 1997) von ideologischen Hintergründen der "Pure Food Campaign", die Initiator der "weltweiten Aktionstage gegen Gen-Nahrung" vom 21.-26. April 1997 war. Demnach geht es bei dieser Kampagne nicht allein um genetisch modifizierte Pflanzen und potentielle Gefahren, sondern auch um Propaganda für die "Transzendentale Meditation". Es gibt Verbindungen zu Maharishis "Naturgesetz-Partei", zur Organisation "Mothers for Natural Law" und zur TM-Universität in Fairfield/Iowa. Dr. John Fagan, Professor für Molekularbiologie an der dortigen "Maharishi University of Management", ist Verfasser des in der Kampagne nicht unwichtigen Buches "Gentechnik: Die Gefahren - Vedische Technik: Die Lösungen"

UFO-Bewegung

Transit wird zu Massenselbstmord

Neununddreißig Mitglieder einer UFO-Bewegung in San Diego, USA, sind teilweise kastriert, mit gepackten Taschen, Startreck-Uniform, neuen Turnschuhen und Kleingeld Ende März "in den Transit" gegangen. Sie erwarteten, von einen Raumschiff abgeholt zu werden und sahen den Kometen Hale-Bopp als das erwartete Zeichen für den Transit-Termin an. Die Polizei fand auf Grund des Hinweises eines Aussteigers die Leichen.

USA

US-Offizieller: Unterdrückung der Religionsfreiheit in Europa.

Ein höherer US-Beamter hat behauptet, Religionsfreiheit würde in einer Reihe europäischer Länder "routinemäßig verweigert". Der Beamte, der Berater der Kommission des US-Kongresses ist, die sich mit OSZE-Angelegenheiten befaßt, behauptet, die Religionsfreiheit werde u.a. dadurch verweigert, weil es Beschränkungen in der gesetzlichen Registrierung von Religionsgemeinschaften gebe. (Ecumenical News International ENI 16.2.97)

Wachtturmgesellschaft (WTG)

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Körperschaftsantrag der WTG Berlin

Schneller als erwartet hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Klage der (ost-Berliner Abteilung der) WTG auf Verleihung des Körperschaftsstatus im Bundesland Berlin befaßt. Möglicherweise ist schon am 25.6. mit einem Urteil zu rechnen, das den Berliner Senat zur Verleihung der Körperschaftsrechte verpflichten könnte. Die WTG wäre aber nicht die erste Sekte in Berlin, der Körperschaftsrechte verliehen werden: Solche Rechte haben im Bundesland Berlin bereits auch die christliche Sekte "Neuapostolische Kirche", die Mormonenreligion und die spiritistische Sekte "Johannische Kirche". (Eigener Bericht BD 30.5.97)