Zur Situation
Der Prozeß des Komitees
"für die Verteidigung des Gewissens" und seines Vorsitzenden Gleb
Jakunin zusammen mit Scientology, ISKCON und anderen, gegen A. Dvorkin und
die Russisch-Orthodoxe Kirche ist am 21. Mai 1997 mit einem Sieg für
die Meinungs-, Gewissens- und Informationsfreiheit ausgegangen.
Als ich am Freitag, 9. Mai 1997 in Moskau gelandet war, feierte Moskau am Abend mit einem grandiosen Feuerwerk den Sieg über Hitler-Deutschland. Ich erinnerte mich wieder an die Millionen Opfer, die der Nationalsozialismus und der Krieg gefordert hatten. Wieviel besser wäre es gewesen, Diktatur und Totalitarismus in den Anfängen zu stoppen, und Demokratie und Meinungsfreiheit zu erhalten und zu verteidigen! Diese Gedanken hatte ich schon einmal, 1995, bei einem Duma-Hearing vorgetragen. Als ich endlich, nach allen möglichen Verzögerungen, am 15. Mai bei Gericht meine Aussage machen wollte, beantragte das "Komitee für Gewissensfreiheit", mich genau wegen meiner damaligen Rede vor der Duma nun nicht als Zeugen und Experten, sondern als Mitbeklagten zu vernehmen. Ich hätte ja das gleiche wie Dvorkin geäußert... - T.G.
Das wichtigste vom Prozeß
Am Mittwoch, 21. Mai 1997, sieben Wochen nach Prozeßbeginn, gab das
Gericht nach einer Marathonsitzung um 20.00 Uhr das Ergebnis bekannt: Die
Klage des Jakunin-Komitees gegen die Broschüre Dvorkins: "Zehn Fragen
an einen auf- dringlichen Fremden - oder: Handbuch für diejenigen, die
nicht rekrutiert werden wollen" wird in allen Punkten abgewiesen. Der
Prozeß und sein Ausgang gilt bereits heute in Rußland als
maßgeblich für künftige Auseinandersetzungen um die
Meinungs- und Religionsfreiheit. Es war aber vermutlich auch der erste Fall
weltweit, in dem die Kulte es wagten, ganz offen und direkt die Kirche des
Landes anzugreifen. Die Verhandlung begann am 3. April und dauerte sieben
Wochen, in denen das Gericht an fast jedem Wochentag von 10.00 bis 18.00 Uhr
zusammentrat. Bemerkenswert war die uneingeschränkte
Unterstützung der Russisch- Orthodoxen Kirche für Prof. Dvorkin.
Der für die Publikationsabteilung verantwortliche Bischof Tikhon setze sich mit auf die Anklagebank. Bild: Blick auf die Bank der Beklagten. Von links: Rechtsanwältin Geralina Lyubarskaya, Prof. Alexander Dvorkin, Seine Eminenz Tikhon, Bischof von Bronnitsa und Vikar des Hei- ligen Patriarchen Alexeij II. Foto: Mit freundlicher Genehmigung der Wochenzeitung "Radonesch". Zu beobachten war die enge Zusammenarbeit verschiedener Kulte und Sekten im Prozess gegen den gemeinsamen Feind - die Kirche und die Redefreiheit. An diesem Zweckbündnis beteiligten sich aktiv Mun-Bewegung und Jehovas Zeugen (!), aber vor allem Scientology und die ISKCON (Krishna-Bewegung). An solche Kultund Sektenkooperationen wie beim Moskauer Prozeß wird man sich in Osteuropa und weltweit gewöhnen müssen. Auch daran, daß Gruppen, die sich als "genuin religiös" verstehen wie ISKCON, ebensowenig Berührungsscheu gegenüber Bündnissen mit Scientology zeigen wie einige Wissenschaftler und Experten, die sich gern als "wissenschaftlich" oder "neutral" stilisieren.
Aufmerksamkeit erregte es, daß als Vertreter der US-Botschaft in Moskau, deren 3. Sekretär, Benjamin Weber, wiederholt bei den Verhandlungen erschien und seine Unterstützung für Gleb Jakunin, sein Komitee und die Kult-Anhänger recht deutlich machte. Prof. Dvorkin: "Das geschah angesichts und trotz der Tatsache, daß es sich während des Prozesses zeigte, daß die Krishna-Bewegung in Rußland Kontakt hat zu den reaktionärsten nationalistischen und antisemitischen Gruppierungen. Beim Prozeß wurde ein Buch, das von einem Krishna-Mitglied verfaßt wurde und das im Moskauer Krishna-Ashram verteilt wurde, vorgelegt. Der Verfasser, Herr Danilow, fordert die Schaffung eines 'vedischen National-Sozialismus', der Judentum und Christentum beseitigen soll. Er preist Hitler für die Vernichtung von sechs Millionen Juden. Das alles ist vermischt mit Krishna-Mantras. Sicherlich ist das Verhalten von Herrn Weber ein Zeichen seiner Unkenntnis."
Verteidigung
Auf Seiten der Verteidigung traten mehr als 25 russische Zeugen
in den Zeugenstand; aus dem Ausland kamen Prof. J. Aagaard (Dänemark),
Prof. C. Champollion (Frankreich), Prof. G. Krippas (Griechenland) und Pfr.
Th. Gandow (Deutschland).
Die Kläger und ihre Zeugen
Rechtsanwältin der Kläger war Galina Krylova, die bereits Aum
Shinrikyo bei deren Verbotsprozeß in Moskau vertreten hatte und die
z.Zt. die Mun-Studentenorganisation CARP bei deren Prozeß in St.
Petersburg vertritt. Auf Seiten der Kläger traten neben 20 russischen
Kultanhängern und Experten auch Prof. Eileen Barker (UK) und Prof.
Richardson (USA) auf. Dvorkin fragte diese Zeugen der Kläger als
religionswissenschaftliche Experten danach, ob man "zur gleichen Zeit
Mitglied von Mun- Bewegung, Boston Church, ISKCON, Jehovas Zeugen,
Scientology, Family (Kinder Gottes) etc. sein" könne? Sowohl Eileen
Barker als auch Richardson antworteten überraschenderweise mit "Ja".
Die Kläger hatten nämlich, um den Prozeß durchziehen zu
können, auch nachdem ein Teil der Kult-Mitglieder die Klage
zurückgezogen hatte, angegeben, sie seien zugleich Mitglied aller in
Frage stehender Kulte und Sekten. Man darf gespannt sein, wie die Moskauer
Belastungszeugen diese absurden Erkenntnisse in ihre
religionswissenschaftlichen Arbeiten einfließen lassen werden.
[Foto: Frans Mikkelsen]
Hält es für möglich, gleichzeitig Mitglied bei Mun-Bewegung, Boston Church, ISKCON, Jehovas Zeugen, Scientology und Family (Kinder Gottes) zu sein: Religionswissenschaftlerin E. Barker. Im Hintergrund von links: Anwältin der Kläger Galina Krylova; Lew Levinson, Repräsentant des Komitees. Foto: Frans Mikkelsen
Fehlende Zeugen
Massimo Introvigne und Gordon Melton schickten schriftliche Stellungnahmen.
Benannt worden war als Zeuge der Kläger auch Prof. Hubert Seiwert aus
Leipzig, Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages. Seiwert
war trotz mehrmaliger Ankündigung nicht in Moskau erschienen.
Klägervertreter Levinson fragte Pfr. Gandow im Gerichtsssaal polemisch,
wie er es denn geschafft habe, Seiwerts Kommen zu verhindern? Ungehindert,
aber vergeblich nach Moskau reiste die Berlinerin Dr. Gabriele Yonan, um
für die Kläger auszusagen. Sie wurde nicht gehört, da sie
nicht rechtzei- tig benannt und zu spät in Moskau erschienenn war.
Nicht einmal gefragt
Unklarheiten umgaben das Prozeßgebaren der Kläger. So wurde der
Schweizer Experte Jean-Francois Meyer dem Gericht als Zeuge genannt, ohne
daß er selbst davon wußte. Er hatte erst durch eine
Internet-Meldung des BERLINER DIALOG vom 10.4. davon erfahren, daß
sein Name gegenüber dem Gericht ge- nannt worden war und daß die
Kläger behauptet hatten er hätte akzeptiert, nach Moskau zu
fahren, um gegen Dvorkin auszusagen. "Die Wahrheit ist, daß ich
niemals in Kontakt mit Herrn Levinson oder irgendeiner Person, die von ihm
beauftragt worden ist, gewesen bin. Ich habe niemals irgendeinen Brief, Fax
oder Telefonanruf bezüglich des Gerichtsfalls in Moskau erhalten. Ich
bin niemals gefragt worden nach Moskau zu reisen. Meine Freunde wissen sehr
genau, daß ich grundsätzlich in der Vergangenheit abgelehnt habe
als Zeuge bei Gerichtsfällen aufzutreten, die mit Kulten und neuen
religiösen Bewegungen zu tun haben; wenn ich angefragt worden
wäre, dann hätte ich die Einladung nach Moskau zu kommen für
den laufenden Gerichtsprozeß ebenso abgelehnt."
Urteilsbegründung
erst im Juni Richterin Lyudmila Saltykova vom Choroshevky Bezirks-Gericht
wird die Be- gründung ihres Urteils erst Mitte Juni vorlegen. In einem
Interview sagte sie: "Die Broschüre gab eine Meinung kund und die
Quellen, die Dvorkin benutzte, berechtigten ihn zu seinen Aussagen." Die
Richterin betonte, daß die Aussagen der Angehörigen von jungen
Leuten, die sich einer Sekte angeschlossen haben, sie stark bewegt
hätten: "Ich wußte nicht, das es solch Problem in unserem Land
gibt". Die Kläger haben angekündigt, nach Möglichkeit beim
nächst höheren Gericht Einspruch gegen das Urteil zu erheben.
Presse begrüßt Urteil
Die Moscow Times begrüßte das Ergebnis am 24.5.97 in ihrem
Editorial unter der
Überschrift: "Redefreiheit ist der beste Schutz gegen Sekten" und
kritisierte die Kläger: "Statt für Redefreiheit einzutreten und
anstatt Dvorkins Recht, seine Meinung zu veröffentlichen, zu
verteidigen, haben einige der stimmgewaltigsten Menschenrechtsaktivisten
Rußlands, vor allem der frühere Duma-Abgeordnete Gleb Jakunin,
Anstoß genommen an etwas, daß sie als Angriff der Orthodoxen
Kirche auf die Religionsfreiheit verstehen." Zwar gebe es verschiedene, z.T
historische und aktuelle politische Gründe, sorgfältig auf die
Religionsfreiheit zu achten. Das dürfe aber nicht Dvorkins Recht
darauf, seine Sicht der Dinge auszudrükken, beeinträchtigen.
Dvorkin habe die umstrittenen Gruppen keineswegs verleumdet, sondern nur auf
problematische Fälle aufmerksam gemacht, die bereits weltweit in den
Medien dokumentiert und berichtet wurden. "Solche Informationen zu
unterdrücken, öffnet lediglich solchen Sekten die Tür, die
unsaubere Mittel benutzen um ihre Organisationen aufzurichten. Freiheit der
Debatte über das Für und Wider der Sekten muß der wichtigste
Grundsatz sein."
Worum es eigentlich ging
Hier die Sätze aus der Broschüre "10 Fragen an einen
aufdringlichen Fremden oder: Handbuch für diejenigen, die nicht
rekrutiert werden wollen",
die von den Klägern wegen "Beeinträchtigung der Ehre, der Würde und des geschäftlichen Ansehens" beklagt wurden. Und hier ist zugleich, was Dvorkin tatsächlich geschrieben hat. Kursiv sind die Abschnitte wiedergegeben, die Jakunin in seiner Klageschrift zitiert hat, fett gedruckt das, was gar nicht erst beklagt wurde: Dvorkin schrieb, daß Trickbetrüger selbstverständlich vom Gesetz bestraft werden.
"Aber warum werden Gruppen straffrei gelassen, die eine Person nicht nur ihrer materiellen Besitztümer beraubt (übrigens, die Sekten machen es nie ohne dies), sondern auch ihrer eigenen Persönlichkeit berauben?" (S. 2)
"Eine Person, die sich in einem totalitären Kult befindet ist ständig der Gewalt unterworfen von regelrechten Schlägen und Vergewaltigung zu den langen Stunden monotoner Arbeit ohne angemessene Nahrung und notwendigen Schlaf." (S. 5)
"Das Ziel all der totalitären Kulte ist nicht allein,
unvorbereitete Jugendliche zu rekrutieren, sondern an die Macht zu gelangen.
Sie suchen nicht sofortigen Gewinn, sondern sie investieren Geld,
verbreitern ihren Einfluß und bereiten sich darauf vor, die Macht zu
übernehmen)." (S. 7)
"Da alle totalitären Kulte glauben, daß das Ziel die Mittel
rechtfertigt, stellen sie alle ihre eigenen Interessen
über das Gesetz. Sie alle haben eine "doppelte Moral" und "doppelte
Standards". Wenn ihre Mitglieder sicher sind, daß das Ziel, das ihnen
vorgestellt wird, gerecht und gerechtfertigt ist, dann werden sie
nicht zögern zu lügen, zu stehlen, zu betrügen,
Gedankenkontrollen in Bezug auf ihre Nachbarn auszuüben, die Beamten
und öffentliche Personen, die ihnen widerstehen, zu diffamieren, oder
sogar physisch einen als Feind geltenden (oder eine Gruppe von ihnen) zu
vernichten. Tatsächlich haben wir es mit mafia-artigen Strukturen zu
tun, zusammengehalten durch ihre eiserne Disziplin und durch absoluten
Gehorsam gegenüber ihren Oberen." (S. 9)