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Themenschwerpunkt Anthroposophie  

BERLINER DIALOG 29, Juli 2006
DOKUMENTATION


Es wird niemand für die Schriften ...

* "Die «Prinzipien der Anthroposophischen Gesellschaft» wurden bei der Gründungsversammlung zu Weihnachten 1923 in Dornach von Dr. Rudolf Steiner als die Grundlagen der Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft und der ihr eingegliederten Hochschule den Mitgliedern gegeben. Sie beschreiben, wie das Wirken und Zusammenleben in einer menschlichen Gesellschaft sein soll, die aus den geistigen Impulsen unserer Zeit entstanden ist.

Prinzipien der Anthroposophischen Gesellschaft
1. Die Anthroposophische Gesellschaft soll eine Vereinigung von Menschen sein, die das seelische Leben im einzelnen Menschen und in der menschlichen Gesellschaft auf der Grundlage einer wahren Erkenntnis der geistigen Welt pflegen wollen.

8. Alle Publikationen der Gesellschaft werden öffentlich in der Art wie diejenigen anderer öffentlicher Gesellschaften sein. Von dieser Öffentlichkeit werden auch die Publikationen der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft keine Ausnahme machen; doch nimmt die Leitung der Schule für sich in Anspruch, dass sie von vornherein jedem Urteile über diese Schriften die Berechtigung bestreitet, das nicht auf die Schulung gestützt ist, aus der sie hervorgegangen sind. Sie wird in diesem Sinne keinem Urteil Berechtigung zuerkennen, das nicht auf entsprechende Vorstudien gestützt ist, wie das ja auch sonst in der anerkannten wissenschaftlichen Welt üblich ist. Deshalb werden die Schriften der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft den folgenden Vermerk tragen: «Als Manuskript für die Angehörigen der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft, Goetheanum Klasse... gedruckt. Es wird niemand für die Schriften ein kompetentes Urteil zugestanden, …"
Quelle: www.goetheanum.org/255.html , 10. Juni 2006


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